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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1991, 141; AnwBl 1/1991, S 45;Rechtssatz
Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die in § 236 BAO vorgesehene Ermessensentscheidung. Verneint die Abgabenbehörde die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum (Hinweis E 3.10.1988, 87/15/0103).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150088.X01Im RIS seit
01.02.2001Zuletzt aktualisiert am
19.02.2010