Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 63;Rechtssatz
Eine in einem Abgabengesetz normierte Ausnahme von der Besteuerung kann nicht im Wege der Nachsicht auf Fälle ausgedehnt werden, für die sie nach der klaren Absicht des Gesetzgebers nicht gedacht ist (Hinweis E 15.4.1982, 81/15/0113).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150119.X03Im RIS seit
25.06.1990