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L34006 Abgabenordnung SteiermarkNorm
BAO §201;Rechtssatz
Wurde eine Selbstbemessungserklärung vom Abgabepflichtigen nicht vorgenommen, ist die Abgabenbehörde aus dem Grunde des § 153 Abs 2 erster Satz erster Fall Stmk LAO zur Erlassung eines Abgabenbescheides gehalten. Auch in diesem Fall setzt die Erledigung des Rückerstattungsantrages voraus, daß die Abgabenbehörde die Rechtsfrage der Abgabenschuldigkeit beantwortet, also die Frage einer Klärung zuführt, ob die gewidmeten Zahlungen des Abgabepflichtigen zur Tilgung einer bescheidmäßig nicht festgesetzten materiellen Abgabenschuld oder aber ohne Rechtsgrund erfolgten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994170329.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
08.07.2009