RS Vwgh 1996/1/26 94/17/0329

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.01.1996
beobachten
merken

Index

L34006 Abgabenordnung Steiermark
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §201;
LAO Stmk 1963 §153 Abs2;

Rechtssatz

Wurde eine Selbstbemessungserklärung vom Abgabepflichtigen nicht vorgenommen, ist die Abgabenbehörde aus dem Grunde des § 153 Abs 2 erster Satz erster Fall Stmk LAO zur Erlassung eines Abgabenbescheides gehalten. Auch in diesem Fall setzt die Erledigung des Rückerstattungsantrages voraus, daß die Abgabenbehörde die Rechtsfrage der Abgabenschuldigkeit beantwortet, also die Frage einer Klärung zuführt, ob die gewidmeten Zahlungen des Abgabepflichtigen zur Tilgung einer bescheidmäßig nicht festgesetzten materiellen Abgabenschuld oder aber ohne Rechtsgrund erfolgten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994170329.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten