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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §201;Rechtssatz
Eine materiell unrichtige Selbstbemessung ist durch bescheidmäßige Vorschreibung der Abgabe zu korrigieren. Der Erklärung eines Revisionsbeamten, wonach gegen die Selbstbemessung kein Einwand erhoben werde und dem Abhaken der entsprechenden Position in der Steuererklärung als richtig, kommt nicht der Charakter eines materieller Rechtskraft fähigen normativen Hoheitsaktes zu (Hinweis: Stoll, BAO II, 1302; hier handelt es sich um eine Wissenserklärung, die auch kein Offert für eine Vereinbarung iSd § 18 Wr VergnügungssteuerG 1987 darstellt).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994170114.X02Im RIS seit
11.07.2001