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L34005 Abgabenordnung SalzburgNorm
BAO §201;Rechtssatz
Die Verfahrensrechtslage ist in Salzburg, wie der Wortlaut der Slbg LAO und seine Materialien zeigen, durch ein mehrstufiges Selbstbemessungsverfahren (Berichtigungsmöglichkeit der Selbstbemessung durch den Abgabepflichtigen selbst) gekennzeichnet. Der Auffassung, daß nur im Falle der dem Gesetz entsprechenden Berichtigung die Festsetzungswirkung der Abgabe eintrete, kann der VwGH nicht folgen, weil das Gesetz zwischen den Wirkungen der Selbstbemessungserklärungen nicht differenziert und diese ganz entscheidende Rechtsfolge im Falle einer Berichtigung nach § 148 Abs 2 letzter Satz Slbg LAO dann stets bis zu einer bescheidmäßigen Erledigung in Schwebe bliebe (Hinweis E 22.2.1995, 93/17/0187).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993170318.X05Im RIS seit
29.01.2002