RS Vwgh 1996/1/26 94/17/0329

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Veröffentlicht am 26.01.1996
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Index

L34006 Abgabenordnung Steiermark
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §201;
LAO Stmk 1963 §153 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/03/25 92/17/0136 4

Stammrechtssatz

Erweist sich die Selbstbemessung deshalb als nicht richtig (§ 149 Abs 2 OÖ LAO), weil die Abgabe zu hoch berechnet und einbezahlt wurde, ergeht gegenüber dem Haftungspflichtigen (von Amts wegen oder auf dessen Antrag) ein besonderer Festsetzungsbescheid, der gegebenenfalls zu einer Gutschrift führt (Hinweis: Stoll, BAO Handbuch, S 477).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994170329.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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