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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §243;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/17/0088 B 28. Jänner 2000Rechtssatz
Es steht nichts entgegen, den Verweis auf die BAO in § 105 Abs 1 MOG auch als Verweis auf § 243 BAO betreffend die Möglichkeit der Berufung gegen erstinstanzliche Abgabenbescheide zu verstehen; sachlich zuständig ist dabei im Hinblick auf § 105 Abs 1 MOG der Bundesminister für Landwirtschaft und Forstwirtschaft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996170076.X04Im RIS seit
02.07.2001