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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §201;Rechtssatz
Die Fälligkeit der Vorauszahlungen an USt tritt gem § 21 Abs 1 UStG 1972 und 1994 jeweils am 15ten Tag des auf einen Kalendermonat folgenden zweitfolgenden Kalendermonats ein. Für die Entstehung des Säumniszuschlags nach § 217 BAO kommt es daher auf den Zeitpunkt der Erlassung der Jahresumsatzsteuerbescheide bzw eines Umsatzsteuer-Festsetzungsbescheides nicht an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999130054.X02Im RIS seit
20.11.2000