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L34009 Abgabenordnung WienNorm
AnzeigenabgabeG Wr 1983 §7;Rechtssatz
Der Rechtsbehelf für einen Abgabepflichtigen, der der Auffassung ist, dass die ursprünglich im Wege der Selbstbemessung erklärte Abgabe unzutreffend sei, ist nicht der Wiederaufnahmeantrag. Der Abgabepflichtige hätte demnach den Antrag auf Erlassung eines Bescheides gem § 149 Abs 2 Wr LAO stellen können. Eines Wiederaufnahmeantrages bedurfte es nicht; ein solcher wäre zurückzuweisen gewesen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997170075.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009