RS Vwgh 2000/4/17 97/17/0075

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Veröffentlicht am 17.04.2000
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L34009 Abgabenordnung Wien
L37059 Anzeigenabgabe Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AnzeigenabgabeG Wr 1983 §7;
BAO §201;
BAO §303;
LAO Wr 1962 §149 Abs2;
LAO Wr 1962 §235;

Rechtssatz

Der Rechtsbehelf für einen Abgabepflichtigen, der der Auffassung ist, dass die ursprünglich im Wege der Selbstbemessung erklärte Abgabe unzutreffend sei, ist nicht der Wiederaufnahmeantrag. Der Abgabepflichtige hätte demnach den Antrag auf Erlassung eines Bescheides gem § 149 Abs 2 Wr LAO stellen können. Eines Wiederaufnahmeantrages bedurfte es nicht; ein solcher wäre zurückzuweisen gewesen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997170075.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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