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L34005 Abgabenordnung SalzburgNorm
BAO §201;Rechtssatz
Der Antrag des Abgabepflichtigen auf Rückerstattung, der mit einer Unrichtigkeit der Selbstbemessung begründet wird, ist inhaltlich nicht verschieden von dem Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung der Selbstbemessungsabgabe (Hinweis auf die stRsp des VwGH zum Antrag auf Rückerstattung infolge Unrichtigkeit der Selbstbemessung, wie etwa im E vom 26.6.1996, 95/16/0238). Diese Gleichartigkeit folgt auch im Beschwerdefall aus dem angestrebten Rechtsschutzziel; daran ändert auch das mehrstufige Selbstbemessungsverfahren nach der Slbg LAO (Hinweis E 25.6.1996, 93/17/0286; E 29.5.1995, 93/17/0318) nichts.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996170353.X01Im RIS seit
20.11.2000