Index: E3R E0360570032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: 31999R1254 GMO Rindfleisch;31999R2342 GMO Rindfleisch DV;AMA-Gesetz 1992 §29 Abs1;AVG §13;BAO;MOG 1985 §105 Abs1;TPV 2000;
Rechtssatz: § 105 Abs. 1 MOG 1985, der für die dort genannten Angelegenheiten die Anwendung der BAO durch die Organe der AMA anordnet, bezieht sich lediglich auf Verfahren üb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb ab 1987 als Einzelunternehmer ein Asphaltfräsunternehmen. Mit Gesellschaftsvertrag vom 12. März 1996 wurde die DS GmbH gegründet. Gesellschafter waren der Beschwerdeführer und seine Gattin. Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer dieser GmbH. Die DS GmbH übernahm eine Verpflichtung als Bürge und Zahler für die offenen Bankverbindlichkeiten des Beschwerdeführers (aus seinem Einzelunternehmen) in Höhe von ca. 8 Mio. S. Weiters wurde gegenüber der ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Bei Selbstbemessungsabgaben ist für die Frage, ob die GmbH über Mittel für die Abgabenentrichtung verfügt hat, bereits der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Abgaben bei ordnungsgemäßer Selbstberechnung abzuführen gewesen wären (vgl das hg Erkenntnis vom 24. Februar 2004, 99/14/0278). Hat die GmbH in diesem Zeit... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 21. Juni 2001 setzte das Hauptzollamt Feldkirch für den Beschwerdeführer eine Eingangsabgabenschuld in Höhe von S 643.905,00 fest. Der Beschwerdeführer erhob dagegen Berufung. Mit Bescheiden vom 24. Juli 2001, 30. Juli 2001 und 30. August 2001 schrieb das Hauptzollamt Feldkirch dem Beschwerdeführer Säumniszinsen für die Säumniszeiträume 15. Juni bis 14. Juli 2001, 15. Juli bis 14. August 2001 bzw. 15. August bis 14. September 2001 in Höhe von jeweils S 3.563... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §201;BAO §4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/16/0037 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/16/0080 E 23. März 2001 RS 2 Stammrechtssatz Vom Abgabenanspruch zu unterscheiden ist der Abgabenzahlungsanspruch; das ist die Verpflichtung, einen Abgabenbetrag bestimmter Höhe bis ... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei ist eine GmbH. Ihre Alleingesellschafterin ist die A-AG. In der Beilage zur Körperschaftsteuererklärung 2003 beantragte die Mitbeteiligte Investitionszuwachsprämie für 2003 im Ausmaß von EUR 320.112,54. In der Folge führte das Finanzamt eine Nachschau durch und erließ sodann einen Bescheid, mit welchem es die Investitionszuwachsprämie 2003 mit null Euro festsetzte. In der Bescheidbegründung wird ausgeführt, die Mitbeteiligte gehöre seit ihrer Gründung im Jahre... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Kommanditgesellschaft übermittelte dem Finanzamt mit Schreiben vom 2. Juni 2004 die Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften für das Jahr 2002 (Eingangsstempel des Finanzamtes: 3. Juni 2004). Den Bescheid betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für 2002 erließ das Finanzamt mit Ausfertigungsdatum 8. Juli 2004. Mit Eingabe vom 11. August 2004 brachte die Mitbeteiligte Berufung gegen den Gewinnfeststellungsbescheid ein... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat im Jahr 1998 einen Pkw aus Deutschland importiert. Die erstmalige Zulassung des Pkw im Inland ist am 30. April 1998 erfolgt. Aus diesem Grund hat der Beschwerdeführer am 30. April 1998 beim Finanzamt eine Erklärung über die Normverbrauchsabgabe beim Finanzamt eingereicht. Die Normverbrauchsabgabe von 24.101 S (einschließlich des Zuschlages in Form einer Abgabenerhöhung nach § 6 Abs 6 NoVAG) hat er in der Folge entrichtet. Mit Eingabe vom 23. September 2004, be... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/05 Verbrauchsteuern
Norm: BAO §201;NoVAG 1991;
Rechtssatz: Die Normverbrauchsabgabe zählt zu den Selbstberechnungsabgaben (vgl Ritz, BAO3, § 201 Tz 4). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2005150122.X01 Im RIS seit 16.11.2006 Zuletzt aktualisiert am 17.05... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §207;
Rechtssatz: Festsetzungsbescheide nach § 201 BAO sind Abgabenbescheide. Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits im Erkenntnis vom 17. November 1983, 83/15/0128, VwSlg 5830 F/1983, ausgesprochen hat, sind die Bestimmungen über die Bemessungsverjährung auch auf das bei Selbstbemessungsabgaben vorgesehene behördliche Festsetzungsrecht anzuw... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §201;EStG 1988 §108e Abs4 idF 2004/I/057;
Rechtssatz: § 108e Abs. 4 EStG macht den Prämienantrag bzw. das Prämienverzeichnis nicht zum Teil der Abgabenerklärung, sondern legt - wie im hg. Erkenntnis vom 21. September 2006, Zl. 2004/15/0104, ausgeführt - die zeitlichen Grenzen für die Antragstellung fest. Es triff... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §108e;BAO §201;BAO §289;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat mit dem angefochtenen Bescheid die Investitionszuwachsprämie im Instanzenzug mit jenem Betrag festgesetzt, mit welchem sie von der Abgabepflichtigen im Formular E 108e beantragt worden ist. Ein Bescheid betreffend die Festsetzung der Investitions... mehr lesen...
1.1. Mit Spruchpunkt 1. des angefochtenen Bescheides wurde die Berufung der beschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen für die Schlachtung von Rindern, Kälbern, Schweinen, Lämmern und Schafen in den Beitragszeiträumen November 2004 bis Jänner 2005 in der Höhe von EUR 41.159,84 gemäß den §§ 21a ff AMA-Gesetz 1992, BGBl. Nr. 376 in der Fassung BGBl. I Nr. 108/2001, abgewiesen. Mit Spruchpunkt 2. des Bescheides vom 21. Juli 2005 wurde der Berufung... mehr lesen...
1.1. Mit Spruchpunkt 1. des erstangefochtenen Bescheides wurde die Berufung der erstbeschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen in der Höhe von EUR 98.696,07 für die Schlachtung von Rindern, Kälbern, Schweinen, Lämmern und Schafen im Beitragszeitraum November 2004 bis März 2005 gemäß § 21a ff AMA-Gesetz 1992, BGBl. Nr. 376 in der Fassung BGBl. I Nr. 108/2001, abgewiesen. Mit Spruchpunkt 2. des erstangefochtenen Bescheides wurde die Berufung der ... mehr lesen...
1.1. Mit den angefochtenen Bescheiden wurde jeweils die Berufung der jeweiligen beschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen und die Vorschreibung von Erhöhungsbeträgen gemäß § 21g AMA-Gesetz 1992 abgewiesen (Spruchpunkte 1. und 2. des jeweiligen Bescheides) sowie dem Antrag auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung, Fällung einer Senatsentscheidung und Akteneinsicht keine Folge gegeben (Spruchpunkt 3.). 1.2. Die belangte Behörde füh... mehr lesen...
1.1. Mit den angefochtenen Bescheiden wurde die Berufung der jeweiligen beschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen und die Vorschreibung von Erhöhungsbeträgen gemäß § 21g AMA-Gesetz 1992 abgewiesen (Spruchpunkte 1. und 2. des jeweiligen Bescheides) sowie dem Antrag auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung, Fällung einer Senatsentscheidung, Akteneinsicht und Unterbrechung des Verfahrens keine Folge gegeben (Spruchpunkt 3.). Die bel... mehr lesen...
1.1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Entscheidung über die Berufung gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen gemäß § 281 BAO ausgesetzt (Spruchpunkt 1. des angefochtenen Bescheides). Weiters wurde die Berufung der beschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen (Spruchpunkt 2.) abgewiesen. Der Berufung gegen die Vorschreibung eines Erhöhungsbetrages gemäß § 21g AMA-Gesetz 1992 wurde teilweise stattgegeben und ein Erhöhungsbetrag nur f... mehr lesen...
1.1. Mit den angefochtenen Bescheiden wurde jeweils die Berufung der jeweiligen beschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen und die Vorschreibung von Erhöhungsbeträgen gemäß § 21g Abs. 3 AMA-Gesetz 1992 abgewiesen (Spruchpunkte 1. und 2. des jeweiligen Bescheides) sowie dem Antrag auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung, Fällung einer Senatsentscheidung, Akteneinsicht und Unterbrechung des Verfahrens keine Folge gegeben (Spruchpunkt 3.... mehr lesen...
1.1. Mit Spruchpunkt 1. des angefochtenen Bescheides wurde die Berufung der beschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen für die Schlachtung von Rindern, Kälbern, Schweinen, Lämmern und Schafen in den Beitragszeiträumen Oktober 2004 bis Februar 2005 in der Höhe von EUR 14.537,24 gemäß den §§ 21a ff AMA-Gesetz 1992, BGBl. Nr. 376 in der Fassung BGBl. I Nr. 108/2001, abgewiesen. Mit Spruchpunkt 2. des Bescheides vom 21. Juli 2005 wurde der Berufung... mehr lesen...
1.1.1. Der Magistrat der Stadt Wien schrieb als Abgabenbehörde erster Instanz mit Bescheid vom 22. November 1996 der C-GmbH die Anzeigenabgabe für die anlässlich der Vornahme und Verbreitung von Anzeigen aller Art vereinnahmten Entgelte für den Zeitraum Juli 1993 bis März 1996 (aufgeschlüsselt) in der Höhe von insgesamt S 6.420.352,--, zuzüglich eines Verspätungszuschlages für die Monate Juli 1993 bis März 1995 in der Höhe von S 642.035,-- und eines Säumniszuschlages in der Höhe von ... mehr lesen...
1.1. Mit Spruchpunkt 1. des angefochtenen Bescheides wurde die Berufung der beschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen für die Schlachtung von Rindern, Kälbern, Schweinen, Lämmern und Schafen im Beitragszeitraum November 2004 bis Jänner 2005 in der Höhe von EUR 9.408,70 gemäß den §§ 21a ff AMA-Gesetz 1992, BGBl. Nr. 376 in der Fassung BGBl. I Nr. 108/2001, abgewiesen. Mit Spruchpunkt 2. des Bescheides vom 21. Juli 2005 wurde der Berufung der be... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37059 Anzeigenabgabe Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AnzeigenabgabeG Wr 1983;BAO §201;BAO §202;B-VG Art140;LAO Wr 1962 §149;LAO Wr 1962 §150;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/17/0261 E 20. März 2006
Rechtssatz: Die Gerichtshöfe des öffentlichen Recht... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: AMA-Gesetz 1992 §21a;AMA-Gesetz 1992 §21g;BAO §201;B-VG Art140; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/17/0067 2005/17/0069 2005/17/0068
Rechtssatz: Die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes vertreten in Fällen der Bekämpfung einer Selb... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. Dezember 1998 nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer als Haftungspflichtigen gemäß § 9 Abs. 1 und § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der W. GmbH in P. im Ausmaß von S 16,013.582,84 mit der Begründung: in Anspruch, der Beschwerdeführer habe als Geschäftsführer dieser Gesellschaft seine Pflichten zur termingerechten Entrichtung, Einbehaltung und Abfuhr der Abgaben schuldhaft verletzt; die betroffenen Abgabenschuldigkeiten der W. GmbH wurden in der Begrün... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §202;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/13/0146 E 15. Dezember 2004 RS 1 Stammrechtssatz Für Selbstbemessungsabgaben kommt es zur Beurteilung der Erfüllung oder Verletzung der abgabenrechtlichen Pflichten des Vertreters auf jenen Zeitpunkt an, zu dem die Abgabe bei ordnungsgemäßer Selbstberechnung abzuführen gewes... mehr lesen...
1.1. Mit dem an die erstbeschwerdeführende Partei gerichteten Bescheid vom 1. Dezember 2000 sprach der Bürgermeister der Landeshauptstadt Salzburg aus, dass (Spruchpunkt 1.) die Verfahren hinsichtlich der Ankündigungsabgabe für den Zeitraum Jänner 1993 bis Februar 1998 gemäß § 219 Abs. 3 der Salzburger Landesabgabenordnung, LGBl. Nr. 58/1963 in der geltenden Fassung (Sbg LAO), wieder aufgenommen würden. Die näher angeführten rechtskräftigen Bescheide vom 31. Jänner 2000 (Berufungsvore... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung SalzburgL37045 Ankündigungsabgabe Salzburg001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AnkündigungsabgabeG Slbg 1972 §5 Abs1;AnkündigungsabgabeG Slbg 1972 §5 Abs2;AnkündigungsabgabeG Slbg 1972 §7 Abs1;AnkündigungsabgabeG Slbg 1972 §7 Abs2;BAO §201;BAO §303 Abs4;LAO Slbg 1963 §148 Abs2;LAO Slbg 1963 §219 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Selbstbeme... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides sowie weiterer Schriftstücke des Verwaltungsverfahrens kann Folgendes entnommen werden: Mit Bescheid des Finanzamtes vom 4. September 2003 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der A. GmbH gemäß § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 80 BAO zur Haftung für Abgabenschulden der A. GmbH an Umsatzsteuer, Lohnsteuer sowie Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zus... mehr lesen...
In einer beim Unternehmen der beschwerdeführenden Gesellschaft durchgeführten Lohnsteuerprüfung kam nach dem Inhalt des Prüfungsberichtes vom 14. Februar 2002 hervor, dass die beschwerdeführende Gesellschaft zum einen die ihrem zu 97 % an ihr beteiligten Geschäftsführer gewährten Vergütungen nicht dem Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlag unterworfen hatte und dass zum anderen Abfuhrdifferenzen hinsichtlich Lohnsteuer im Betrag von EUR 1.066,18 sow... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §202;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Für Selbstbemessungsabgaben kommt es zur Beurteilung der Erfüllung oder Verletzung der abgabenrechtlichen Pflichten des Vertreters auf jenen Zeitpunkt an, zu dem die Abgabe bei ordnungsgemäßer Selbstberechnung abzuführen gewesen wäre (Hinweis E 16. September 2003, 2000/14/0106; E 27. Jänner 2000, 97/... mehr lesen...