RS Vwgh 1994/7/27 91/13/0222

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Veröffentlicht am 27.07.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §125 Abs1;
BAO §125 Abs6;
BAO §184 Abs1;
BAO §184 Abs3;
EStG 1972;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0203

Rechtssatz

Ist ein Feststellungsbescheid oder Abgabenbescheid iSd § 125 Abs 1 BAO nicht ergangen, kann die Abgabenbehörde im Schätzungswege den Gewinn nach der vom Abgabepflichtigen ansatzweise selbst gewählten Gewinnermittlungsart ermitteln (Hinweis E 15.6.1979, 659/75, 1708, 1709/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991130222.X09

Im RIS seit

13.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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