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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §125 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0203Rechtssatz
Ist ein Feststellungsbescheid oder Abgabenbescheid iSd § 125 Abs 1 BAO nicht ergangen, kann die Abgabenbehörde im Schätzungswege den Gewinn nach der vom Abgabepflichtigen ansatzweise selbst gewählten Gewinnermittlungsart ermitteln (Hinweis E 15.6.1979, 659/75, 1708, 1709/79).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991130222.X09Im RIS seit
13.06.2001Zuletzt aktualisiert am
13.11.2009