RS Vwgh 1993/12/17 91/17/0196

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Veröffentlicht am 17.12.1993
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Index

L34007 Abgabenordnung Tirol
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs3;
LAO Tir 1984 §147 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/12/11 89/14/0109 2

Stammrechtssatz

Bei Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich ist auch eine unvollständige oder unrichtige Erfassung der Bestände als sachliche Unrichtigkeit zu werten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991170196.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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