RS Vwgh 1994/4/27 92/13/0011

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Veröffentlicht am 27.04.1994
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;
BAO §184 Abs3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/13/0094

Rechtssatz

Wenn der Abgabenpflichtige nicht in der Lage ist, im Abgabenverfahren die von ihm geführten Bücher sowie die Belegsammlung einschließlich der Hilfsaufzeichnungen der Abgabenbehörde vorzulegen, ist damit klargestellt, daß die Abgabenbehörde zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlage im Schätzungsweg gehalten ist. Es ist für die Vornahme der Schätzung auch nicht maßgeblich, ob der Eintritt dieser Umstände auf ein schuldhaftes, allenfalls vorsätzliches Verhalten der Partei bzw des Parteienvertreters zurückzuführen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992130011.X01

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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