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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/13/0094Rechtssatz
Wenn der Abgabenpflichtige nicht in der Lage ist, im Abgabenverfahren die von ihm geführten Bücher sowie die Belegsammlung einschließlich der Hilfsaufzeichnungen der Abgabenbehörde vorzulegen, ist damit klargestellt, daß die Abgabenbehörde zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlage im Schätzungsweg gehalten ist. Es ist für die Vornahme der Schätzung auch nicht maßgeblich, ob der Eintritt dieser Umstände auf ein schuldhaftes, allenfalls vorsätzliches Verhalten der Partei bzw des Parteienvertreters zurückzuführen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992130011.X01Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
02.02.2010