RS Vwgh 1994/6/8 91/13/0253

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Veröffentlicht am 08.06.1994
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §163;
BAO §184 Abs3;

Rechtssatz

§ 163 BAO schließt eine Heranziehung von Büchern, die den Vorschriften des § 131 BAO entsprechen, als Grundlage der Abgabenerhebung für den Fall aus, daß begründeter Anlaß gegeben ist, ihre sachliche Richtigkeit in Zweifel zu ziehen; die im § 163 BAO normierte Vermutung ist nicht unwiderleglich. Dementsprechend begründet nach § 184 Abs 3 BAO auch die Feststellung sachlicher Unrichtigkeit formell mängelfreier Bücher Berechtigung und Verpflichtung der Abgabenbehörde, die Grundlagen für die Abgabenerhebung zu schätzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991130253.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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