RS Vwgh 1994/6/23 92/17/0106

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Veröffentlicht am 23.06.1994
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Index

L34006 Abgabenordnung Steiermark
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;
BAO §184 Abs3;
LAO Stmk 1963 §149 Abs1;
LAO Stmk 1963 §149 Abs3;

Rechtssatz

Eine auf Grund von festgestellten Kalkulationsdifferenzen vorgenommene Schätzung ist in der Regel besser geeignet, dem tatsächlichen Betriebsergebnis soweit wie möglich nahezukommen, als es mit griffweisen Zuschätzungen erreicht werden könnte (Hinweis: E 12.4.1994, 94/14/0003).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992170106.X06

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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