RS Vwgh 1994/3/10 93/15/0168

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Veröffentlicht am 10.03.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §131 Abs1 Z5;
BAO §184 Abs1;
BAO §184 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/14/0109 E 25. November 1986 RS 3

Stammrechtssatz

Vernichtete Grundaufzeichnungen sind immer und zu jedem Fall geeignet, die sachliche Richtigkeit der Bücher in Zweifel zu ziehen, und verpflichten die Abgabenbehörde zur Schätzung der Grundlagen für die Abgabenerhebung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993150168.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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