Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs3;Rechtssatz
Es entspricht stRsp des VwGH, dass bei unvollständigen Aufzeichnungen - ohne gegen Denkgesetze zu verstoßen - davon ausgegangen werden kann, dass nicht nur die nachgewiesenermaßen nicht verbuchten Vorgänge, sondern noch weitere Vorgänge gleicher Art nicht aufgezeichnet wurden (Hinweis E 13.9.1989, 88/13/0042).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994140040.X01Im RIS seit
06.03.2001Zuletzt aktualisiert am
04.01.2018