RS Vwgh 1999/12/21 94/14/0040

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Veröffentlicht am 21.12.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs3;

Rechtssatz

Es entspricht stRsp des VwGH, dass bei unvollständigen Aufzeichnungen - ohne gegen Denkgesetze zu verstoßen - davon ausgegangen werden kann, dass nicht nur die nachgewiesenermaßen nicht verbuchten Vorgänge, sondern noch weitere Vorgänge gleicher Art nicht aufgezeichnet wurden (Hinweis E 13.9.1989, 88/13/0042).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994140040.X01

Im RIS seit

06.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.01.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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