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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs3;Rechtssatz
Der Schluss, dass bei völligem Fehlen der Aufzeichnungen nicht nur die nachgewiesenen nicht aufgezeichneten Vorgänge, sondern auch noch weitere Vorgänge gleicher Art nicht aufgezeichnet wurden, widerspricht nicht den Denkgesetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996130210.X02Im RIS seit
05.04.2002