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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §151 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/13/0169Rechtssatz
Kam die Behörde zu einem Sicherheitszuschlag von 100 % zu den am Ende der Aufzeichnungsprüfung nachgewiesenen Umsätzen, so kann dies angesichts des Umstandes, dass im Zeitpunkt der Prüfung nur rund ein Sechstel der später erklärten Erlöse gebucht waren und erst auf Vorhalt des Prüfers der Unterschied "nachgebucht" wurde und im Jahresabschluss nur geringfügig höhere Erlöse ausgewiesen wurden, nicht als rechtswidrig erkannt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1996130168.X01Im RIS seit
23.09.2002