RS Vwgh 2000/12/20 98/13/0047

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Veröffentlicht am 20.12.2000
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;
BAO §184 Abs3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/13/0048

Rechtssatz

Die Unterlassung der vollständigen Erfassung der Einnahmen verpflichtet als materieller Mangel der Bücher die Abgabenbehörde unzweifelhaft, die Besteuerungsgrundlagen durch entsprechende Schätzungen zu ermitteln.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998130047.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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