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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/13/0034Rechtssatz
Mit der Vernichtung der zweifellos zu den Grundbelegen zählenden Mietverträge (die Abgabepflichtige erzielte ua Einnahmen aus der Vermietung von Wohnungen) liegt an sich bereits ein formeller Mangel vor, der geeignet ist, die sachliche Richtigkeit der Bücher in Zweifel zu ziehen. An diesem wesentlichen Mangel ändert sich auch dadurch nichts, dass die Mietverträge beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern eingesehen werden könnten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998130033.X02Im RIS seit
23.10.2001