RS Vwgh 2001/5/30 98/13/0033

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.05.2001
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §184 Abs3;
EStG 1972 §28;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/13/0034

Rechtssatz

Mit der Vernichtung der zweifellos zu den Grundbelegen zählenden Mietverträge (die Abgabepflichtige erzielte ua Einnahmen aus der Vermietung von Wohnungen) liegt an sich bereits ein formeller Mangel vor, der geeignet ist, die sachliche Richtigkeit der Bücher in Zweifel zu ziehen. An diesem wesentlichen Mangel ändert sich auch dadurch nichts, dass die Mietverträge beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern eingesehen werden könnten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998130033.X02

Im RIS seit

23.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten