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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/13/0196Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/13/0078 E 13. Oktober 1993 RS 1Stammrechtssatz
Nur Bücher und Aufzeichnungen, die eine zuverlässige Ermittlung des tatsächlichen Umsatzes und Gewinnes ermöglichen, sind geeignet, der Abgabenerhebung zugrundegelegt zu werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998130195.X01Im RIS seit
19.09.2002