1 Die Revisionswerberin, eine GmbH & Co KG, übte in den Streitjahren - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - an drei Standorten das Gaststättengewerbe (Speisen, Getränke, Billard) aus. 2 In den Jahren 2012 bis 2014 fand bei ihr eine die Streitjahre umfassende Außenprüfung statt. In seinem Bericht vom 21. März 2014 stellte der Prüfer mehrere näher beschriebene Unzulänglichkeiten des bis 17. Oktober 2010 verwendeten Kassensystems sowie der betrieblic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1BAO §184 Abs3 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2009/15/0223 E 7. Juli 2011 RS 7 Stammrechtssatz Die Anwendung eines Sicherheitszuschlages geht davon aus, dass bei mangelhaften Aufzeichnungen nicht nur die nachgewiesenermaßen nicht verbuchten Vorgänge, sondern auch noch weitere Vorgänge nicht aufgezeichnet wurden. Aufgabe eines Sicherheitszusc... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt eine Künstleragentur in der Rechtsform einer GmbH. Im Schlussbericht vom 12. Dezember 2007 über eine abgabenbehördliche Prüfung des Jahres 2004 und eine Umsatzsteuernachschau für die Zeiträume 2-12/2005 und 2-12/2006 hielt die Prüferin fest, dass seitens der Beschwerdeführerin keine ordnungsgemäße Buchführung erfolgt sei. Es seien lediglich jederzeit veränderbare Exceltabellen ohne weitere Protokollierung geführt worden. Auch habe die Beschwerdeführerin... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles ist auf das hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, 2005/13/0033, betreffend einen Berufungsbescheid vom 5. Juli 2004 u.a. über die von der Beschwerdeführerin für die Jahre 2000 und 2001 zu entrichtende Einkommensteuer, zu verweisen. Mit dem hier angefochtenen Bescheid setzte die - im Devolutionsweg zuständig gewordene - belangte Behörde die von der Beschwerdeführerin für das Jahr 2003 zu entrichtende Einkommensteuer fest. In der Begründu... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles ist auf das hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, 2005/13/0033, betreffend einen Berufungsbescheid vom 5. Juli 2004 u.a. über die von der Beschwerdeführerin für die Jahre 2000 und 2001 zu entrichtende Einkommensteuer, zu verweisen. Mit dem hier angefochtenen, nach einer Wiederaufnahme des Verfahrens im Instanzenzug ergangenen Bescheid setzte die belangte Behörde die von der Beschwerdeführerin für das Jahr 1999 zu entrichtende Einkommensteuer... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt ein Einzelhandelsunternehmen mit dem Detailverkauf von Süßwaren und ermittelte in den Streitjahren seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988. Für 1997 bezifferte er in seinem Rechenwerk die Handelswarenerlöse mit 2,094.988,35 S und für 1999 mit 1,468.594,83 S. Davon ausgehend gab er entsprechende Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärungen ab. Den letztlich ergangenen Umsatzsteuer- und Einkommensteuerbescheiden für die Jahre 1997 und 1999 legte das Fi... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GesmbH (Beschwerdeführerin) wurde im Jahr 2000 durch Verschmelzung mit der im März 1992 gegründeten übertragenden V GesmbH deren Gesamtrechtsnachfolgerin. Für die Streitjahre 1993 bis 1995 war DB als Gesellschafter zu 70 % an der V GesmbH, zu 100 % an der Beschwerdeführerin und zu 100 % an der O GesmbH beteiligt und alleiniger Geschäftsführer der V GesmbH. Im Gefolge einer bei der V GesmbH für die Streitjahre durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung stellte die ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom 8. Jänner 2002 wurde gemäß § 10 des Altlastensanierungsgesetzes, BGBl. Nr. 299/1989 (im Folgenden: ALSAG), festgestellt, dass die auf näher genannten Grundstücken der Beschwerdeführerin abgelagerten Materialien 1. Abfall sind, 2. dem Altlastenbeitrag unterliegen, 3. zu 50 % der Abfallkategorie gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 ALSAG und zu 50 % der Abfallkategorie gemäß § 6 Abs. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ALSAG 1989 §8 idF 1996/201;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Die Behörde war verpflichtet, auf die für die Schätzung relevanten Behauptungen der Partei einzugehen und sich in diesem Zusammenhang auch mit dem Beweiswert der von der Partei gemachten Angaben im Zusammenhang mit den von ihr vorgelegten - den gesetzlichen Aufz... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren ein Unternehmen mit dem Gegenstand "Kfz-Service" und ermittelte hiefür den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988. Mit Bescheid vom 23. Februar 1996 wies die (damalige) Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland die Berufung des Beschwerdeführers gegen die im Gefolge einer bei ihm durchgeführten Betriebsprüfung ergangenen Bescheide des Finanzamtes betreffend die Festsetzung der Umsatz-, Einkommen- und Gewerbeste... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde die Berufungen des Beschwerdeführers gegen die Bescheide des Finanzamtes betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 1994 bis 1997 als unbegründet abgewiesen. Der Beschwerdeführer, ein Diplomingenieur für Maschinenbau und Elektrotechnik, führe seit 1987 ein Spezialitätenrestaurant, dem seit 1996 ein Kaffeehausbetrieb angeschlossen sei. Im Jahr 1999 sei in diesem Unternehmen eine auf § 99 Abs. 2 FinStrG basierende Be... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer führte in den Streitjahren eine Nachtbar, wobei in Zimmern über der Nachtbar die in der Nachtbar beschäftigten Tänzerinnen die Prostitution ausübten. Anlässlich einer Betriebsprüfung über die Jahre 1991 bis 1995 wurde in Tz. 22 des Betriebsprüfungsberichts festgehalten, dass für die Jahre 1991 und 1992 nur Kassa- und Bankbelege, jedoch keine Buchhaltung, und für den gesamten Prüfungszeitraum keine Grundaufzeichnungen vorgelegt worden seien, und dass ungeklärt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2006/14/0041 E 22. Februar 2007 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0047 E 20. Dezember 2000 RS 2 Stammrechtssatz Die Unterlassung der vollständigen Erfassung der Einnahmen verpflichtet als materieller Mangel der Bücher die Abgabenbehörde unzweifelhaft, die Besteuer... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Pensionist und erklärte in den Streitjahren auch Einnahmen aus einer Tätigkeit als "Baumeister" (lt. Steuererklärungen für das Jahr 2000 betrugen die Umsätze rd. 155.000 S und der Verlust aus Gewerbebetrieb 88.695 S, für das Jahr 2001 waren Umsätze von 351.000 S und ein Verlust von 24.173 S ausgewiesen). Die Gewinnermittlung erfolgte mittels Einnahmen- und Ausgabenrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG 1988. In der Niederschrift zur Schlussbesprechung über eine ab... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs2;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Die Behörde hat ihre Schätzungsbefugnis auf § 184 Abs. 2 BAO und nicht etwa auf § 184 Abs. 3 BAO gestützt, sodass es zur Annahme der Schätzungsberechtigung nicht wesentlich war, dass seitens der Betriebsprüfung keine Beanstandungen zur Aufzeichnungsführung selbst getroffen worden seien (zur Schätzungsberechtigung n... mehr lesen...
Den Unternehmensgegenstand der beschwerdeführenden GmbH bildete das Veranstalten von Peepshows und von Videovorführungen. Nach dem Bericht vom 20. Jänner 1998 über eine für den Zeitraum 1992 bis 1995 durchgeführte Buch- und Betriebsprüfung sei infolge formeller und materieller Mängel die Buchführung nicht "ordnungsgemäß im Sinne von § 131 BAO" gewesen. In den Räumlichkeiten der Beschwerdeführerin sei zu Beginn des Betriebes der Peepshows bzw. der Vorführung von Videokassetten ein... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer führte im Streitzeitraum ein Taxiunternehmen. Der Prüfer einer für die Jahre 1994 bis 1996 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung traf unter Tz. 15 des Prüfungsberichtes vom 30. April 1999 "Feststellungen zu den Aufzeichnungen". Mängel der Aufzeichnungen lägen deshalb vor, weil u. a. die Grundaufzeichnungen der Lenker nicht aufbewahrt worden seien. Auch seien Unregelmäßigkeiten bei den Tachometerständen (Tacho rückläufig bzw. hohe Kilometerleistungen) fes... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb im Streitzeitraum neben seiner nichtselbständigen Tätigkeit ein Taxiunternehmen. Im Bericht über das Ergebnis einer abgabenbehördlichen Prüfung der Jahre 1992 bis 1997 ist festgehalten, dass die gemäß § 4 Abs. 1 EStG geführten Bücher materielle Mängel aufwiesen und daher als nicht ordnungsmäßig im Sinne des § 131 BAO anzusehen seien. In Tz 25 des Prüfungsberichtes vom 23. Februar 1999 finden sich dazu folgende Feststellungen: "Kassafehlbeträge 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/15/0183 E 6. Juli 2006 RS 3 Stammrechtssatz Unaufgeklärt gebliebene Kassafehlbeträge stellen sachliche Unrichtigkeiten im Sinne des § 184 Abs 3 BAO dar (Hinweis E 20. April 2004, 2001/13/0204). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:200615... mehr lesen...
Betriebsgegenstand der mit Gesellschaftsvertrag vom 19. Mai 1980 gegründeten beschwerdeführenden Handelsgesellschaft m.b.H. (in der Folge: Beschwerdeführerin) ist der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Ton- und Bildträgern aller Art. Seit November 1998 hat die Beschwerdeführerin die Tätigkeit eingestellt und die Gewerbeberechtigung zurückgelegt. Gesellschafter waren die E Vertriebsgesellschaft m.b.H. mit Sitz in W und die Eu Establishment mit Sitz in V, Liechtenstein. Geschä... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Eine Inventur ist ein wesentlicher Bestandteil einer ordnungsgemäßen Buchführung. Fehlt sie oder ist sie mangelhaft, so ist die Annahme berechtigt, dass nicht alle Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß erfasst wurden. Eine unvollständige bzw. unrichtige Erfassung der Bestände ist bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich als sa... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0033 E 30. September 1998 RS 3 Stammrechtssatz Liegen formelle Fehler der Bücher und Aufzeichnungen vor, die begründetermaßen zu Zweifeln an der sachlichen Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen Anlaß geben, bedarf es eines Nachweises, daß die genannten Unterlagen mit den Wirtschaftsabläufen tatsäch... mehr lesen...
Nach den Ausführungen in dem zur hg. Zl. 2006/13/0100 angefochtenen Bescheid (in der Folge: erstangefochtener Bescheid) fand beim Erstbeschwerdeführer eine u.a. die Jahre 1992 bis 1995 umfassende abgabenbehördliche Prüfung statt. Nach den Feststellungen dieser Buch- und Betriebsprüfung hätten beim Erstbeschwerdeführer wegen des Verdachtes strafrechtlich zu ahndender Vergehen auf gerichtliche Anordnung im November 1994 und im März 1995 sowohl in dessen Wohnung als auch in Geschäftsräum... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2006/13/0101 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/13/0043 E 21. Oktober 2004 RS 1 Stammrechtssatz Ziel einer Schätzung ist es, den wahren Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu kommen, wobei jeder Schätzung eine gewisse Ungenau... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt als Einzelunternehmer einen Gewerbebetrieb im Bereich des Baunebengewerbes. Im Gefolge einer 1999 durchgeführten, den Zeitraum 1994 bis 1996 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung kam es zu einer von den Abgabenerklärungen abweichenden Festsetzung von Umsatz- und Einkommensteuer 1994 bis 1996, gegen welche sich der Beschwerdeführer mit Berufung wandte. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde über diese Berufung ab. Der Verwaltungsger... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Unaufgeklärt gebliebene Kassafehlbeträge stellen sachliche Unrichtigkeiten im Sinne des § 184 Abs 3 BAO dar (Hinweis E 20. April 2004, 2001/13/0204). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2006150183.X03 Im RIS seit 21.08.2006 Zuletzt ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0033 E 30. September 1998 RS 3 Stammrechtssatz Liegen formelle Fehler der Bücher und Aufzeichnungen vor, die begründetermaßen zu Zweifeln an der sachlichen Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen Anlaß geben, bedarf es eines Nachweises, daß die genannten Unterlagen mit den Wirtschaftsabläufen tatsäch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt ein Taxiunternehmen. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung der Jahre 1992 bis 1994 wurde festgestellt, dass die Grundaufzeichnungen über die im Betrieb des Taxiunternehmens erzielten Erlöse nicht aufbewahrt worden seien. Eine Nachkalkulation habe ergeben, dass der Treibstoffverbrauch nicht vollständig erfasst worden sein könne. Auf Grund der hervorgekommenen Kilometerdifferenzen, des Fehlens der Grundaufzeichnungen und Ungereimtheiten bei der Inter... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §132 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Schon die Tatsache, dass die Uraufzeichnungen über die erzielten Einnahmen nicht aufbewahrt wurden, begründete die Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörden, wobei der Umstand der Vernichtung von Grundaufzeichnungen an sich schon geeignet ist, die sachliche Richtigkeit der Bücher in Zweifel zu ziehen (Hinweis E 20. Fe... mehr lesen...
Im angefochtenen Bescheid wird ausgeführt, der Beschwerdeführer beziehe als Werbeberater Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Da er seit dem Jahr 1990 keine Steuererklärungen abgegeben habe, seien die Besteuerungsgrundlagen für die Streitjahre gemäß § 184 BAO im Schätzungswege ermittelt worden. Gegen die Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuerbescheide für die Jahre 1991 bis 1993 habe der Beschwerdeführer Berufungen eingebracht und drei Kuverts mit Belegen über die von ihm getätigten Ausgaben ... mehr lesen...