Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs4;B-VG Art18;VwRallg; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 154;
Rechtssatz: Rechtswidrigigkeit geht dem Grundsatz von Treu und Glauben vor. Diesem Grundsatz kommt nur dann Bedeutung zu, wenn die betroffene Vorgangsweise der Beh nicht gegen zwingendes Recht verst... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs4;B-VG Art18; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 154; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0221 E 14. April 1986 VwSlg 6106 F/1986 RS 1 Stammrechtssatz Die Behörde ist nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, von einer gesetzwidrigen Verwaltungsübung, einer gesetzlich nicht gedec... mehr lesen...
Index: L10015 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt SalzburgL34005 Abgabenordnung Salzburg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs4 impl;GdO Slbg 1976 §63;LAO Slbg 1963 §90 Abs4;
Rechtssatz: § 90 Abs 4 Slbg LAO ist auch im Vorstellungsverfahren anzuwenden. Die Vorstellungsbehörde ist daher verpflichtet, sich auch mit nach Ablauf der Vorstellungsfrist erstattetem neuen Tatsachen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs4;EStG 1972 §22 Abs1;EStG 1972 §23;
Rechtssatz: Qualifiziert die Abgabenbehörde die Tätigkeit des Bf zunächst als eine künsterlische, in den Folgejahren jedoch als eine gewerbliche Tätigkeit, so verstößt dieses Vorgehen der Behörde nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Denn bei den veranlagten St... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. Mai 1985 setzte das Finanzamt Feldkirch, Abteilung für Gebühren und Verkehrsteuern, gegenüber der Beschwerdeführerin für den Rechtsvorgang "Abtretungsvertrag vom 29. 12. 1980. Vereinigung aller Anteile gemäß 1(3) Z. 1 GrEStG", ausgehend von einer Bemessungsgrundlage in Höhe von S 2,521.000,-- , 8 % Grunderwerbsteuer in Höhe von S 201.680,-- fest. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wies die Finanzlandesdirektion für Vorarlberg die dagegen von der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: Verkehrssteuern32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs4
Rechtssatz: Es trifft zwar zu, dass der Grundsatz von Treu und Glauben an sich auch im Abgabenverfahren Geltung hat (Hinweis auf E 21.2.1979, 1752/77). Er hat jedoch dort seine Grenzen wo die gesetzlichen oder auf der Stufe des Gesetzes stehenden sonstigen Vorschriften ein besonderes Verhalten, sei es der Behörde, sei es der P... mehr lesen...
Index: Verkehrssteuern32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs4
Rechtssatz: Der Grundsatz von Treu und Glauben besteht nicht darin, ganz allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung für die Vergangenheit zu schützen. Vielmehr müssen BESONDERE UMSTÄNDE vorliegen, die ein Abgehen von der bisherigen Rechtsauffassung... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs4;BAO §236 Abs1;BAO §237 Abs1;BAO §77 Abs2;EStG 1972 §82 Abs1;EStG 1972 §82 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: In der Unterlassung der Bemängelung von Überstundenaufzeichnungen für die Jahre 1976 bis 1978 ist kein eindeutiges und zu keinem Zweifel Anlaß gebendes Verhalten eines Lohnst... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs4;EStG 1972 §90; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/14/0085 E 23. März 1982 RS 2 Stammrechtssatz Besteht in der Frage der lohnsteuerlichen Behandlung von Überstunden Ungewißheit, und ist die Möglichkeit einer Anrufungsauskunft gegeben ( EStG 1972 § 90 ), so kann gegen eine nachträgliche Versteuerung der s... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs4;BAO §236 Abs1;BAO §237 Abs1;BAO §77 Abs2;EStG 1972 §82 Abs1;EStG 1972 §82 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Stützt der Nachsichtswerber (Haftungspflichtiger gem § 82 Abs 1 EStG 1972) sein Nachsichtsgesuch auf die Behauptung, er sei durch frühere Lohnsteuerpüfungen über die Notwendi... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs4;BAO §236 Abs1;BAO §237 Abs1;BAO §77 Abs2;EStG 1972 §82 Abs1;EStG 1972 §82 Abs2;EStG 1972 §90;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Verstoß der Abgabenbehörden gegen den Grundsatz von Treu und Glauben kann eine Unbilligkeit iSd § 236 Abs 1 BAO begründen (Hinweis E 25.6.1965, 56/64; E 12.... mehr lesen...
Index: 19/15 Vertragsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz59/10 Handelsabkommen
Norm: Accordino 1957 Art1;Accordino 1957 Art2;Accordino 1957 Art5;BAO §115 Abs4;WrÜbk über das Recht der Verträge Art31 Abs1;WrÜbk über das Recht der Verträge Art31 Abs3 litb;ZollG 1955 §174 Abs3 litd;
Rechtssatz: Die Auslegung völkerrechtlicher Verträge darf grundsätzlich nicht beim Wortlaut stehenbleiben... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3166/79 E 30. November 1981 VwSlg 5633 F/1981 RS 4 Stammrechtssatz Mit dem Grundsatz von Treu und Glauben wird nicht ganz allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung geschützt. Vielmehr müssen besondere Umstände vorliegen, die ein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs4;
Rechtssatz: Der Grundsatz von Treu und Glauben steht der Anwendung bindender gesetzlicher Bestimmungen im Abgabenbemessungsverfahren keineswegs entgegen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986150039.X03 Im RIS seit 01.12.1986 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs4;B-VG Art18 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Das in Art 18 Abs 1 B-VG normierte Legalitätsgebot ist stärker als jeder andere Grundsatz, insbesondere jener von Treu und Glauben (Hinweis E 14.4.1986, 84/15/0221). Schlagworte Rechtsgrundsätze Treu und Glauben ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs4;B-VG Art18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0221 E 14. April 1986 VwSlg 6106 F/1986 RS 2 Stammrechtssatz Da die "Durchsetzung der Rechtsordnung" Vorrang hat, kommt dem Grundsatz von Treu und Glauben nur dann Bedeutung zu, wenn die betroffene Vorgangsweise der Behörde nicht gegen zwingendes Recht ve... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs4;B-VG Art18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0221 E 14. April 1986 VwSlg 6106 F/1986 RS 1 Stammrechtssatz Die Behörde ist nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, von einer gesetzwidrigen Verwaltungsübung, einer gesetzlich nicht gedeckten Rechtsauffassung oder einer unrichtigen Tatsachenwür... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs4; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1987/8, 91; FJ 1987/6, 110;
Rechtssatz: Wenn die Abgabenbehörde den Abgabepflichtigen durch ihr Verhalten nicht in Irrtum geführt hat, kann dieser den Schutz von Treu und Glauben nicht für sich in Anspruch nehmen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem ihr beigeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Die Beschwerdeführerin übt als Psychologin eine selbständige Tätigkeit aus. Den aus dieser Tätigkeit erzielten Umsatz besteuerte das Finanzamt anläßlich der Umsatzsteuerveranlagung für das Jahr 1982 mit dem ermäßigten Steuersatz des § 10 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes 1972 (UStG 1972). Mit dem angefochtenen Bescheid behob jedoch die belangte Behörde den Umsatzsteuerbescheid des ... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs4BAO §299 Abs2
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben ist bei einer im Ermessen der Oberbehörde liegenden Bescheidbehebung gemäß § 299 BAO an sich nicht unbeachtlich (Hinweis E 14.2.1982, 82/14/0036 und E 15.9.1983, 83/16/0040). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs4BAO §236 Abs1
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben kann eine Unbilligkeit iSd § 236 Abs 1 BAO begründen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1984:1984150041.X04 Im RIS seit 13.12.2019 Zuletzt aktualisiert am... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist österreichischer Staatsangehöriger und steht seit 1. September 1980 als Angestellter (Lagerleiter) bei der O in M, wo er auch unter der Adresse seines Dienstgebers ein Zimmer bewohnt, in einem Dienstverhältnis. Neben diesem Wohnsitz im Zollausland hatte er jedenfalls im Jahre 1981 unbestrittenermaßen seinen gewöhnlichen Wohnsitz im Sinne des § 93 Abs. 4 des Zollgesetzes, BGBl. Nr. 129, (ZollG) mit seiner Familie im Zollgebiet. Nach Lage der Akten des Verwaltun... mehr lesen...
Index: Zollrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs4B-VG Art18 Abs2 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):83/16/0043
Rechtssatz: Das im Art 18 Abs 2 B-VG normierte Legalitätsgebot ist stärker als jeder andere Grundsatz, insbesondere jener von Treu und Glauben (Hinweis E 16.9.1982, 82/16/002... mehr lesen...
Dem Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften der Beschwerdeführerin, einer Offenen Handelsgesellschaft, für das Jahr 1975 legte das Finanzamt, letztlich auf Grund des Ergebnisses einer frühere Jahre erfassenden Betriebsprüfung, ein Organschaftsverhältnis zwischen der Beschwerdeführerin als Organträger und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Anteile im gleichen Beteiligungsverhältnis im Eigentum der beiden Gesellschafter der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs4BAO §299 Abs1
Rechtssatz: Der Grundsatz von Treu und Glauben gilt auch im Abgabenrecht. Eine durch das Gebot, diesen zu beachten, gebotene Bindung an Vorgangsweisen des Finanzamtes tritt für eine Oberbehörde nach § 299 BAO in gleicher Weise ein, wie dies im E 30.10.1974, 328/74, VwSlg 4749 F/1974, für eine allenfalls einschrei... mehr lesen...
Die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland gab mit Bescheid vom 11. Dezember 1981 der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien vom 5. März 1980, insofern mit diesem gegenüber dem Beschwerdeführer als Gesamtschuldner Grunderwerbsteuer im Betrage von S 1,840.000,-- festgesetzt worden war, keine Folge. Dies im wesentlichen mit der Begründung: der Beschwerdeführer habe mit Kaufvertrag vom 2. September... mehr lesen...
Index: Grunderwerbsteuer32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs4 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2814/80 E 5. November 1981 RS 3 Stammrechtssatz Der Grundsatz von Treu und Glauben hat seine Grenze dorft, wo die gesetzlichen oder auf der Stufe des Gesetzes stehenden sonstigen Bestimmungen ein besonderes Verhalten, sei es der Behörde oder der Partei, fordern. ... mehr lesen...
Bei der Erstbeschwerdeführerin als Arbeitgeber erfolgte eine Lohnsteueraußenprüfung über den Zeitraum 1. Jänner 1974 bis 31. Dezember 1978. Dabei stellte der Prüfer neben anderen, vor dem Verwaltungsgerichtshof nicht strittigen Punkten fest, daß die Erstbeschwerdeführerin im Prüfungszeitraum bei allen anderen Beschwerdeführern - es handelt sich dabei durchwegs um sogenannte leitende Angestellte - monatlich Beträge, die einer Entlohnung von 20 Überstunden mit Überstundengrundlohn und Ü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs4EStG 1972 §68 Abs1EStG 1972 §68 Abs3EStG 1972 §90
Rechtssatz: Besteht in der Frage der lohnsteuerlichen Behandlung von Überstunden Ungewißheit, und ist die Möglichkeit einer Anrufungsauskunft gegeben ( EStG 1972 § 90 ), so kann gegen eine nachträgliche Versteuerung der steuerbegünstigt behandelten Zuschlä... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs4BAO §257BAO §276 Abs1BAO §78 Abs1EStG 1972 §82 Abs1
Rechtssatz: Ist ein Arbeitnehmer der Berufung des Arbeitgebers gegen einen an diesen ergangenen Haftungsbescheid und Zahlungsbescheid (§ 82 Abs 1 EStG 1972) gemäß § 257 BAO beigetreten (über die Zulässigkeit des Beitrittes siehe E 23.1.1961, 235/58, VwSl... mehr lesen...