Laut der am 21. Februar 1979 erfolgten Eintragung im Handelsregister des Handelsgerichtes Wien, Zl. HR.B 23.382, ist die Beschwerdeführerin aus der "N Aktiengesellschaft" durch Umwandlung im Sinne der §§ 239 ff Aktiengesetz hervorgegangen. Die erwähnte Aktiengesellschaft erwarb mit Kaufvertrag vom 21. November 1973 von der "W" Gesellschaft m.b.H. & Co KG die Liegenschaft EZ 1657 der KG W, Gerichtsbezirk Graz, zum Kaufpreis von S 6,000.000,-- zuzüglich eines Betrages von S 2,000.00... mehr lesen...
Index: Grunderwerbsteuer32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs4 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2909/80
Rechtssatz: Der Grundsatz von Treu und Glauben hat seine Grenze dorft, wo die gesetzlichen oder auf der Stufe des Gesetzes stehenden sonstigen Bestimmungen ein besonderes Verhalten, sei es der Behörde oder der Partei, for... mehr lesen...
Index: Grunderwerbsteuer32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs4 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2909/80
Rechtssatz: Es trifft zwar zu, daß der Grundsatz von Treu und Glauben an sich auch im Abgabenverfahren Geltung hat (Hinweis E 21.2.1979, 1752/77). Er hat jedoch dort seine Grenze, wo die gesetzlichen oder auf der Stufe de... mehr lesen...
Die Vorgeschichte dieses Beschwerdefalles ist den in derselben Sache ergangenen Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. April 1971, Zl. 51/70 und vom 4. Juli 1974, Zl. 1061/73, zu entnehmen. Die Beschwerdeführerin hatte am 21. Dezember 1964 die Liegenschaft EZ. nnnn KG M. gekauft, war in der Folge aber nach ihren Angaben im März 1966 von dem Vertrag zurückgetreten. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien vergütete hierauf zunächst mit Bescheid vom 7. Juni... mehr lesen...
Anläßlich von Erhebungen bei inländischen Unternehmen stellte das Finanzamt für Körperschaften in Wien fest, daß die Beschwerdeführerin (B) Lieferungen nach Österreich ausgeführt hatte, die als Werklieferungen im Sinne des § 3 Abs 2 des Umsatzsteuergesetzes 1934, dRGBl I 942 bzw des § 3 Abs 4 des Umsatzsteuergesetzes 1959 BGBl 1958/300 (UStG) anzusehen seien und daher der österreichischen Umsatzsteuer unterlägen. Am 16. 5. 1961 richtete das Finanzamt für Körperschaften in Wien an die ... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs4BAO §303 Abs4
Rechtssatz: Wenn die Bundesabgabenordnung eine Abänderung von Bescheiden bei Zutreffen bestimmter Voraussetzungen auch zu ungunsten des Abgabepflichtigen vorsieht, dann kann auch ein Abgehen von einer Rechtsansicht, die in früheren Entscheidungen, welche nicht dieselbe Sache betreffen, vertreten wurde, nicht als ... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs4
Rechtssatz: Die Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben ist nur möglich, wenn gesetzliche Bestimmungen hiefür einen freien Raum lassen. Jene Bereiche, die gesetzlich ausgefüllt sind, sind im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zu vollziehen; nur in den von zwingenden Bestimmungen nicht erfaßten Bereichen kann das Gebot... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin (Zl. 2175/65), ein Herstellungebetrieb gemäß § 9 Abs. 1 des Mineralölsteuergesetzes 1959, hat ab dem Jahre 1961 bis einschließlich Mai 1964 einem Betrieb in K Mineralöle, die gemäß § 1 des Mineralösteuergesetzes 1959 der Mineralölsteuer unterliegen, und zwar in der Zeit vom 3. Jänner 1964 bis 15. Mai 1964 insgesamt 193.344 kg Benzin und 1,207.092 kg Gasöl geliefert. Die Beschwerdeführerin hat sich bei diesen Mengen in den für die Monate Jänner, Februar, März... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte, der eine Autoreparaturwerkstatte und eine Garagenvermietung betreibt, hat in der Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 1962 einen Betrag von S 33.123,-- für die Anschaffung von Wertpapieren gemäß § 4 Abs. 4 Z. 5 EStG unter Aufwand verrechnet. Ein Verzeichnis dieser Wertpapiere legte er aber erst auf Grund einer Aufforderung des Finanzamtes vor. Dieses erkannte den erwähnten Betrag bei der Gewinnermittlung für das Jahr 1962 nicht als Betriebsausgabe an. Der Mitbet... mehr lesen...
Index: EStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs4
Rechtssatz: Eine dem Gesetz widersprechende Verwaltungsübung stellt niemals eine verbindliche Rechtsquelle dar und die Abstandnahme von dem rechtswidrigen Verwaltungsgebrauch könnte niemals rechtswidrig sein, sondern würde nur der Durchsetzung der Rechtsordnung dienen. European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Postbediensteter. Er hat am 29. Jänner 1962 unter Verwendung des amtlichen Formulars an das Finanzamt den Antrag gestellt, eine am 31. Juli 1961 geleistete Darlehensrückzahlung an eine Bausparkasse von S 60.606,-- als Sonderausgabe zu berücksichtigen. Das Finanzamt hat diesen Antrag abgewiesen. In der Begründung: dieser Entscheidung hat es darauf hingewiesen, daß die Frist für die Geltendmachung einer Aufwendung aus dem Jahre 1961 mit 31. Dezember 1961 abgelauf... mehr lesen...
Index: Lohnsteuer32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs4
Rechtssatz: Die Folgen unrichtiger oder mißverständliche Auskünfte von Finanzbeamten können allenfalls im Nachsichtswege Berücksichtigung finden. Schlagworte Sonderausgaben Antragsfrist European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1963:1962001276.X02 Im RIS sei... mehr lesen...
Im Zuge einer vom zuständigen Finanzamte Innsbruck in den Monaten November und Dezember 1957 sowie Februar 1958 in dem Maschinenhandel-Import- und Exportunternehmen des Beschwerdeführers durchgeführten Lohnsteuerprüfung, welche den Prüfungszeitraum vom 1. Jänner 1956 bis 31. Dezember 1957 umfaßte, wurde zur Frage der Entlohnung der Vertreter folgendes beanstandet: 1.) Die Vertreter P, A, V, B und F erhielten einen prozentuellen Anteil an den durch ihre Werbetätigkeit erzielten Zahlung... mehr lesen...
Index: EStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs4EStG 1953 §19 Abs2 Z1EStG 1953 §72 Abs1EStG 1953 §78 Abs2
Rechtssatz: Daß die Spesenabrechnung (von Provisionsvertretern) bei früheren Lohnsteuerprüfungen, die einen anderen Zeitraum bestrafen, nicht beanstandet worden war, kann selbst dann nicht rechtserheblich sein (nämlich bei einer späteren Lohnst... mehr lesen...