RS Vwgh 1984/4/12 84/15/0041

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Veröffentlicht am 12.04.1984
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Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs4
BAO §299 Abs2

Rechtssatz

Ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben ist bei einer im Ermessen der Oberbehörde liegenden Bescheidbehebung gemäß § 299 BAO an sich nicht unbeachtlich (Hinweis E 14.2.1982, 82/14/0036 und E 15.9.1983, 83/16/0040).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1984150041.X02

Im RIS seit

13.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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