Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3166/79 E 30. November 1981 VwSlg 5633 F/1981 RS 4 Stammrechtssatz Mit dem Grundsatz von Treu und Glauben wird nicht ganz allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung geschützt. Vielmehr müsse... mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte und des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das hg. Erkenntnis vom 23. November 1987, Zl. 87/15/0061, verwiesen. Mit diesem hat der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid der belangten Behörde vom 29. Jänner 1987, Zl. GA 11-594/16/86 (womit der auch jetzt wieder beschwerdegegenständliche Sachverhalt unter den Tatbestand nach § 33 TP 16 Abs. 1 Z. 1 lit. b GebG subsumiert worden war) wegen Rechtswidrigkeit seines I... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs4;VwRallg; Beachte Besprechung in:AnwBl 1991/6, 408;;
Rechtssatz: Die allfällige Bindung an eine erteilte Auskunft nach dem Prinzip von Treu und Glauben kann immer nur diejenige Behörde treffen, die die Auskunft erteilt hat (Hinweis Reeger-Stoll, Kommentar zur BAO, 412 Abs2); das erwähnte Prinzip ... mehr lesen...
Gegen die Festsetzung von Säumniszuschlägen erhob der Beschwerdeführer vertreten durch den nunmehrigen Beschwerdevertreter am 22. Dezember 1988 Berufung. Die abweisende Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes vom 28. Dezember 1988 wurde dem Beschwerdeführer zugestellt. Mit Schreiben vom 8. Februar 1989 beantragte der Rechtsfreund des Beschwerdeführers die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und gab zur Rechtzeitigkeit des Antrages an, daß im Hinbli... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §103 Abs2 idF 1982/201;BAO §115 Abs4;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwGG §47 Abs2 Z2;VwGG §56;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: § 103 Abs 2 BAO soll seinem Zweck nach der Abgabenbehörde (im Hinblick auf die in Massen ergehenden, weitgehend unter Einsatz der EDV-Anlage des Bundesrechenamtes erstellten Erledi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer schloß am 18. Mai 1983 mit einer gemeinnützigen Bau-, Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft (im folgenden nur als Genossenschaft bezeichnet) einen Anwartschaftsvertrag über den Erwerb einer, im Betreff: desselben der Lage (Katastralgemeinde, Liegenschaft, Stock und Türnummer) sowie dem Ausmaß (Wohnnutzfläche ca 70 m2, Keller ca 4 m2) nach bestimmten, im Inland gelegenen Wohnung ab. Die im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof relevanten Bestimmungen dieses A... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs4;B-VG Art18 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/15/0270 E 3. November 1986 VwSlg 6166 F/1986 RS 14 Stammrechtssatz Das in Art 18 Abs 1 B-VG normierte Legalitätsgebot ist stärker als jeder andere Grundsatz, insbesondere jener von Treu und Glauben (Hinweis E 14.4.... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin (eine Körperschaft des öffentlichen Rechts) führt einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb (Alpbetrieb) sowie mehrere Betriebe gewerblicher Art. Für die Streitjahre (1985 und 1986) brachte sie - wie schon in den Jahren zuvor - Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen ein. In ihren Erklärungen wies sie steuerpflichtige Umsätze von S 475.025,60 (1985) und S 2,606.929,34 (1986) sowie abziehbare Vorsteuern von S 135.810,19 (1985) und S 179.282,14 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §115 Abs4;UStG 1972 §21 Abs8;UStG 1972 §22 Abs6;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 292;
Rechtssatz: Der Umstand, daß in den Vorjahren die Veranlagung - wegen des Fehlens einer Erklärung im Sinne des § 22 Abs 6 UStG 1972 in gesetzwidriger Weise - entsprechend den abgegebene... mehr lesen...
Unstrittig ist, daß die Beschwerdeführerin im Zeitraum 1985 bis 1987 bei der Gemeinde X insgesamt 30, je mit S 120,-- gestempelte Eingaben überreichte, mit denen sie um die Genehmigung ersuchte, ihren Gastgewerbebetrieb an insgesamt 280 Tagen über die verordnete Sperrstunde hinaus offen halten zu dürfen. Das Finanzamt ging davon aus, daß die Eingaben der Beschwerdeführerin insgesamt 135 Ansuchen enthielten und setzte dafür Stempelgebühr gemäß § 14 TP 6 GebG 1957 in Höhe von S 12.6... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs4;VwRallg; Beachte Besprechung AnwBl 12/1990, S 715;
Rechtssatz: Dadurch, daß eine Abgabenbehörde des Bundes eine Entscheidung abweichend von einer Rechtsauskunft, die von einem anderen Organwalter als einem solchen der Finanzverwaltung des Bundes erteilt wurde, trifft, kann von vornherein keine V... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin übt seit 1972 auf Grund eines vom Magistrat der Stadt XY am 23. August 1971 ausgestellten Gewerbescheines das Masseurgewerbe aus. In ihren Umsatzsteuererklärungen für die Zeit bis 1985 beanspruchte sie für den überwiegenden Teil der vereinnahmten Entgelte den gemäß § 10 Abs. 2 UStG 1972 ermäßigten Steuersatz von 8 v.H. bzw. 10 v.H. Bei einer im Jahre 1988 durchgeführten Betriebsprüfung wurde u.a. festgestellt, daß die Beschwerdeführerin nicht über eine Bewilligu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs4;BAO §303 Abs4;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/15/0109
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 53;
Rechtssatz: Im Abgehen der Abgabenbehörde von einer in den Vorjahren geübten unrichtigen Vorgangsweise im Hinblick auf eine neu hervorgekommene Ta... mehr lesen...
Nach Durchführung einer abgabenbehördlichen Prüfung schrieb das Finanzamt der beschwerdeführenden Kreditunternehmung (in der Folge: Beschwerdeführer) die Sonderabgabe laut dem Bundesgesetz vom 26. November 1980, mit dem eine Sonderabgabe von Kreditunternehmungen erhoben wird, BGBl. 1980/553 (in der Folge: KU-SAG), unter Zugrundelegung einer Bemessungsgrundlage vor, die abweichend von der Steuererklärung die Bilanzsumme nicht um Aktivposten gemäß § 3 Abs. 2 Z. 1 KU-SAG kürzte, bei dene... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs4;VwRallg; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 454;
Rechtssatz: Vertrauensschutz nach dem Grundsatz von Treu und Glauben kann - unter weiteren Voraussetzungen - nur einer Disposition des Steuerpflichtigen zukommen, die durch ein das Vertrauen rechtfertigendes Verhalten der Behörde ausgelöst worden... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht59/04 EU - EWR
Norm: BAO §115 Abs4;B-VG Art18 Abs1;B-VG Art7;EG-Abk Art14 idF 1988/616;EG-Abk Art8 Abs1 litc idF 1988/616;EG-Abk Prot3 idF 1988/616;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 267;
Rechtssatz: Wenn die mit Verfassungsrang ausgestatteten Grundsätze der Gesetzmäßigk... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs4;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 267;
Rechtssatz: Der Grundsatz von Treu und Glauben gebietet, daß im Rechtsverkehr jeder auf die berechtigten Belange des anderen Teiles angemessen Rücksicht nimmt und sich mit seinem eigenen Verhalten, auf das der andere vertraut hat, nicht in Widersp... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §115 Abs4;BAO §147;BAO §149;BAO §243;BAO §255;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 280;
Rechtssatz: Wenn der Abgabepflichtige alle in der Sache ergangenen Bescheide deshalb unangefochten gelassen haben sollte, weil er dies mit der Abgabenbehörde (Betriebsprüfung) abgesprochen hat, und... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs4;B-VG Art18 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/15/0270 E 3. November 1986 VwSlg 6166 F/1986 RS 14 Stammrechtssatz Das in Art 18 Abs 1 B-VG normierte Legalitätsgebot ist stärker als jeder andere Grundsatz, insbesondere jener von Treu und Glauben (Hinweis E 14.4.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §115 Abs4;BAO §133;VwRallg; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 149;
Rechtssatz: Keine Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben, weil aus einer offensichtlich unrichtigen Vorgangsweise niemand Rechte für sich ableiten kann (Hinweis E 9.5.1989, 86/14/0068). Ein Vertrauen darauf, die Ab... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §115 Abs4;EStG 1972 §20a idF 1977/645 ;UStG 1972 §12 Abs2 Z2 litc;VwRallg; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 114;
Rechtssatz: Auf den Grundsatz von Treu und Glauben kann sich eine Partei auch dann nicht berufen, wenn ihr auf Grund des Inhalte... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs4;B-VG Art18 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 263; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0142 E 15. Dezember 1988 RS 2 Stammrechtssatz Der Grundsatz von Treu und Glauben wird dadurch, daß die Abgabenbehörde von einer ehemals vertretenen Rechtsansicht, noch dazu auf Grund mehrerer E... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine Tankstelle. Auf Grund eines mit der M AG abgeschlossenen Vertriebsübereinkommens ist er verpflichtet, die Tankstelle ganzjährig in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr einschließlich Sonn- und Feiertagen offen zu halten. Im Streitzeitraum beschäftigte er drei Tankwarte, deren Arbeitszeiten in einem Schichtplan festgelegt waren. Aus dem Schichtplan ergibt sich, daß jeder Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum (Kalendermonat) unter Berücksichtigung eines... mehr lesen...
Index: EStG001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs4BAO §236 Abs1BAO §237 Abs1VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0079 E 22. September 1987 VwSlg 6249 F/1987; RS 1 Stammrechtssatz Ein Verstoß der Abgabenbehörden gegen den Grundsatz von Treu und Glauben kann eine Unbilligkeit iSd § 236 Abs 1 BAO begründen (Hinweis E 25.6.1965, 56/64; E 12.4.1984, 84... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs4;B-VG Art18 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 257;
Rechtssatz: Der Grundsatz von Treu und Glauben wird dadurch, daß die Abgabenbehörde von einer ehemals vertretenen Rechtsansicht, noch dazu auf Grund mehrerer E des VwGH, abrückt, nicht verletzt (Hinweis E 3.9.1987, 86/16/0160). Das ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs4 impl;BAO §20;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 198;
Rechtssatz: Der "gute Glaube" des Abgabenschuldners an die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit von erteilten Auskünften und Steuerbescheiden vermag für sich allein eine Unbilligkeit der Einhebung allfälliger Steuernachforderungen nicht zu rechtfertigen. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §115 Abs4;BAO §167 Abs2;UStG 1972 §12;UStG 1972 §21 Abs1;UStG 1972 §21 Abs8; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 313;
Rechtssatz: Aus dem Ersuchen (zB in der USt-Voranmeldung) um Gutschrift oder Überweisung der Vorsteuern, ja selbst aus dem - zusätzlich zur Abgabe einer USt-Voranmeldung und einer USt-Erklärung er... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs4;BAO §295;
Rechtssatz: Die Änderung eines Einkommensteuerbescheides nach § 295 BAO stellt jedenfalls keine Verletzung von Treu und Glauben dar. Von einer Änderung der Verwaltungsübung kann bei einer derartigen Änderung auch keine Rede sein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1986140044.X05 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3166/79 E 30. November 1981 VwSlg 5633 F/1981 RS 4 Stammrechtssatz Mit dem Grundsatz von Treu und Glauben wird nicht ganz allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung geschützt. Vielmehr müssen besondere Umstände vorliegen, die ein... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §115 Abs4;B-VG Art18; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 154;
Rechtssatz: Für die Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben ist es wesentlich, daß die Behörde bei der Erlassung der betreffenden Bescheide im Rahmen einer den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Verwaltungsübun... mehr lesen...