RS Vwgh 1988/4/29 87/17/0313

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Veröffentlicht am 29.04.1988
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Index

L10015 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Salzburg
L34005 Abgabenordnung Salzburg
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs4 impl;
GdO Slbg 1976 §63;
LAO Slbg 1963 §90 Abs4;

Rechtssatz

§ 90 Abs 4 Slbg LAO ist auch im Vorstellungsverfahren anzuwenden. Die Vorstellungsbehörde ist daher verpflichtet, sich auch mit nach Ablauf der Vorstellungsfrist erstattetem neuen Tatsachenvorbringen des Vorstellungswerbers auseinanderzusetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987170313.X03

Im RIS seit

29.04.1988

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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