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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs4;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1987/8, 91; FJ 1987/6, 110;Rechtssatz
Wenn die Abgabenbehörde den Abgabepflichtigen durch ihr Verhalten nicht in Irrtum geführt hat, kann dieser den Schutz von Treu und Glauben nicht für sich in Anspruch nehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984130039.X03Im RIS seit
24.09.1986Zuletzt aktualisiert am
21.01.2019