RS Vwgh 1986/9/24 84/13/0039

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Veröffentlicht am 24.09.1986
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs4;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1987/8, 91; FJ 1987/6, 110;

Rechtssatz

Wenn die Abgabenbehörde den Abgabepflichtigen durch ihr Verhalten nicht in Irrtum geführt hat, kann dieser den Schutz von Treu und Glauben nicht für sich in Anspruch nehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984130039.X03

Im RIS seit

24.09.1986

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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