RS Vwgh 1982/12/14 82/14/0036

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Veröffentlicht am 14.12.1982
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Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs4
BAO §299 Abs1

Rechtssatz

Der Grundsatz von Treu und Glauben gilt auch im Abgabenrecht. Eine durch das Gebot, diesen zu beachten, gebotene Bindung an Vorgangsweisen des Finanzamtes tritt für eine Oberbehörde nach § 299 BAO in gleicher Weise ein, wie dies im E 30.10.1974, 328/74, VwSlg 4749 F/1974, für eine allenfalls einschreitende Berufungsbehörde ausgesprochen wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1982140036.X03

Im RIS seit

20.01.2020

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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