RS Vwgh 1983/9/15 83/16/0040

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Veröffentlicht am 15.09.1983
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Index

Zollrecht
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs4
B-VG Art18 Abs2

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):83/16/0043

Rechtssatz

Das im Art 18 Abs 2 B-VG normierte Legalitätsgebot ist stärker als jeder andere Grundsatz, insbesondere jener von Treu und Glauben (Hinweis E 16.9.1982, 82/16/0022). Der Grundsatz von Treu und Glauben kann sich allenfalls in jenem Bereich auswirken, in welchem es auf die Frage der Billigkeit ankommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983160040.X02

Im RIS seit

13.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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