Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, wie die angesprochenen Verkehrskreise eine Werbeaussage verstehen und ob sie demnach zur Irreführung geeignet ist, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und ist daher nicht erheblich im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO (stRsp JBl 1986, 192; MR 1995, 233 - Inseraten-Preisliste; 4 Ob 222/97v; 4 Ob 177/98b); eine gravierende Fehlbeurteilung des Rekursgerichts, die im Interesse der Rechtssicherheit wahrg... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat die Ankündigung auf dem Titelblatt des Medienmagazins der Beklagten "NEU/Noch mehr Programm/200 Seiten Fernsehen!" sowie jene auf einem Werbefolder "MORGEN NEU/Noch mehr Fernsehprogramm/AUF 200 SEITEN:/45 Sender" nicht als irreführend beurteilt, obwohl der reine Fernsehprogrammteil der Zeitschrift 200 Seiten nicht erreicht; die Ankündigung werde nämlich dahin verstanden, dass das beworbene Magazin auf 200 Seiten das biete, was den Leser im Zusam... mehr lesen...
Begründung: Am 15. 5. 1998 verbreitete der Kläger und Gefährdete (im folgenden: Kläger) im Wege des Original Tonservice (OTS) der Austria Presse Agentur folgenden Text: "G*****: FPÖ plant weitere Wahnsinnstaten mit Steuermitteln "Mit der Ernennung M***** zum Klubobmann macht FPÖ den Bock zum Gärtner" (SK) "Der mit Steuermitteln betriebene Wahnsinn innerhalb der FPÖ geht offensichtlich munter weiter", stellte SPÖ-Abgeordneter A***** G***** Freitag gegenüber dem Pressedienst d... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Herausgeberin und Medieninhaberin der "N*****"; diese Zeitung erscheint wöchentlich in mehreren Regionalausgaben, darunter auch im im Bezirk St. Pölten. Die Beklagte ist Medieninhaberin und Herausgeberin der "N***** Stadtzeitung", die wöchentlich in der Region St. Pölten/Krems/Wienerwald erscheint. In der Zeitung der Beklagten, Ausgabe vom 28. 9. 1998, erschien folgendes Inserat: Zur Sicherung eines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruchs beantra... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hatte nach einem Arbeitsunfall einen Antrag auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension gestellt und bereits Vorschüsse erhalten. Er wurde Stadtrat einer Gemeinde in Niederösterreich. Gegenüber Journalisten hatte er zunächst fälschlich erklärt, er arbeite als Dreher in Wien und sei Pendler. Später erklärte er, diese Angaben seien eine Notlüge gewesen. Er habe ein "faires Verfahren" (gemeint: zur Erlangung der Pension) erhalten und deshalb vermeiden wolle... mehr lesen...
Begründung: Der damals noch nicht 15-jährige Sohn der Kläger verichtete auf dem Grundstück eines Nachbarn diverse Hilfstätigkeiten anläßlich einer Hausrenovierung. So half er beim Streichen eines Heizungsrohres, fuhr einmal mit der Scheibtruhe und trug ab und zu kleine Ziegelstücke. Bei der Entfernung der Betondecke am Dachboden half er insoweit mit, als er ab und zu einen Kübel am Seilzug hinunterließ oder wieder hinaufzog; er half auch Gerümpel auf dem Dachboden in einem Handw... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte versah einen in der Zeitschrift des Gremiums der Versicherungsmakler und Versicherungsagenten unter dem Titel "Ein gerechter Sieg für die Maklerschaft" erschienen Artikel mit nachstehender Äußerung: "Was ist bloß aus jener V***** geworden, mit der ich partnerschaftlich und erfolgreich zusammengearbeitet habe? Sieht ja fast schon nach wirtschaftlichem Selbstmord aus! Ob da nicht schon bald Arbeitsplätze wackeln? Hans R*****, einer der noch das Glück hatte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichtes ist die ordentliche Revision des Beklagten nicht zulässig: Sinn und Bedeutungsinhalt einer Äußerung richten sich nach dem Gesamtzusammenhang und dem dadurch vermittelten Gesamteindruck der beanstandeten Äußerung nach dem Verständnis des unbefangenen Durchschnittslesers (MR 1995, 97; MR 1995, 137 je mwN, 6 Ob 2060/96a; 6 Ob 245/97s). ... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Die Entscheidung hängt nicht von der Lösung der in der Revision als erheblich bezeichneten und breit erörterten gewerberechtlichen Fragen ab, ob "die Wirksamkeit eines Rauchfangkehrerwechsels....von der Ausstellung eines Wechselberichtes abhängig ist" und "wie ein Rauchfangkehrerwechsel vorzunehmen ist, welche Bedeutung ein Wechselbericht...sowohl für die Rechtswirksamkeit eines Rauchfangkehrerwechsels als auch für Beweiszwecke bzw die Anspruchsgrundlagen ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend... mehr lesen...
Begründung: Beide Streitteile beschäftigen sich mit der Entwicklung und Fertigung hochspezialisierter Werkzeuge und Anlagen zur Herstellung von Spritzgußteilen für weiches Kunststoffmaterial. Die Beklagte nützt dabei ein Franz S***** erteiltes europäisches Patent Nr 0162037 und das japanische Patent Nr 52767. Die klagende Partei wurde von ehemals bei der Beklagten in leitender Position beschäftigten Mitarbeitern gegründet. Sie ist nicht das einzige Unternehmen, in dem frühere Mi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung kann im Verschweigen einer Tatsache eine Irreführung im Sinne des § 2 UWG liegen, wenn eine Aufklärung des Publikums zu erwarten war. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch das Verschweigen wesentlicher Umstände ein falscher Gesamteindruck hervorgerufen wird (ÖBl 1981, 21 - Gartengeräte-Listenpreise; ÖBl 1997, 172 - D-Schulen mwN uva). Nach ständiger Rechtsprechung kann im Verschwe... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger und gefährdeten Parteien (im folgenden kurz Kläger genannt) sind in ländlichen Gemeinden in Niederösterreich niedergelassene Ärzte für Allgemeinmedizin (sog praktische Ärzte). Sie waren Vertragsärzte der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB). Der zwischen dieser und der Österreichischen Ärztekammer abgeschlossene Vertrag über die Arzthonorare wurde per 23. 10. 1997 aufgekündigt. Bis zur Beendigung des vertragslosen Zustandes Ende Juni 1998 verrechnet... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu beurteilen sind Tatsachenbehauptungen und Werturteile des Beklagten in einem medizinischen Schulenstreit über die Wirksamkeit eines vom Kläger hergestellten Krebsmittels. Entscheidungswesentlich ist es, ob die Tatsachenbehauptungen wahr sind und/oder ob die Werturteile auf der Basis eines wahren Sachverhalts abgegeben wurden. Dabei ist der Bedeutungsinhalt der Äußerungen des Beklagten nach ihrem Gesamtzusammenhang zu... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Präsident des Hausärzteverbandes, Vorstandsmitglied der Ärztekammer und als einziger Arzt in E***** tätig. Der Beklagte ist Bezirksbauernratsobmann. Zwischen der Sozialversicherungsanstalt der Bauern und der Ärztekammer Niederösterreich bestand im maßgebenden Zeitraum (November 1997) kein Vertrag über die Ärztehonorare. Es stand jedem Arzt frei, die Honorarhöhe für Leistungen an Versicherte der Sozialversicherungsanstalt der Bauern zu bestimmen. Nach... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Ärzte für Allgemeinmedizin (praktische Ärzte). Sie haben ihre Ordinationen in ländlichen Gemeinden in Niederösterreich und waren Vertragsärzte der Sozialversicherungsanstalt der Bauern. Der zwischen dieser und der österreichischen Ärzteschaft abgeschlossene Vertrag über die Arzthonorare war von der Österreichischen Ärztekammer am 23. 10. 1997 aufgekündigt worden. Seit diesem Zeitpunkt bestand bis Ende Juni 1998 ein vertragsloser Zustand. Während diese... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, wie die angesprochenen Verkehrskreise eine Werbeaussage verstehen und ob sie demnach zur Irreführung geeignet ist, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und ist daher nicht erheblich im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO (JBl 1986, 192; MR 1995, 233 - Inseraten-Preisliste; 4 Ob 222/97v; 4 Ob 336/97h; 4 Ob 33/98a; zuletzt 4 Ob 177/98b). Eine gravierende Fehlbeurteilung des Rekursgerichtes, die im Interes... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Seit der UWG-Nov 1988 hält der erkennende Senat in stRsp jedes wahrheitsgemäße Herausstellen der eigenen besseren Leistung im Wege einer Gegenüberstellung mit der schlechteren Leistung namentlich genannter Mitbewerber an Hand objektiv überprüfbarer Daten grundsätzlich für zulässig, sofern es nicht iS des § 2 UWG zur Irreführung geeignet ist oder - etwa durch Pauschalabwertungen, unnötiges Bloßstellen oder aggressive Ten... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Ausdrücke "Obergauner" und "Blindgänger" im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Kläger als Vorstandsmitglieder eines größeren Unternehmens sind Werturteile mit einem der Überprüfung zugänglichen Tatsachenkern. Bei Tatsachenbehauptungen, die in die Ehre eines anderen eingreifen, hat der Täter nach der sogenannten Unklarheitenregel die Äußerung in der für ihn ungünstigsten Auslegungsform zu vertreten (MR 1994, 111 mwN;... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und der Beklagte sind Gemeinderäte und Abgeordnete im Wiener Gemeinderat bzw Landtag. Sie gehören verschiedenen politischen Parteien an. Der Kläger war führender Funktionär (Vizeobmann) eines Fußballvereins, der in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten war. Der Beklagte griff den Kläger in einer Presseaussendung vom 17. 3. 1995 wegen der Vorgänge rund um den Fußballclub an. Der Kläger brachte daraufhin eine auf § 1330 ABGB gestützte Klage auf Unterlassu... mehr lesen...
Begründung: Die am 8. Februar 1995 im Plenum des Nationalrates abgegebene Wortmeldung der klagenden und gefährdeten Partei (im folgenden nur Kläger), des Bundesparteiobmannes einer politischen Partei, der stimmen- und mandatsstärksten Oppositionspartei, und Abgeordneten zum Nationalrat, zum Thema Briefbombenattentate und insbesondere des Bombenattentats in Oberwart hatte folgenden Inhalt: "Denn das Nichtintegrieren einer ethnischen Minderheit, die schon einmal vor 50 Jahren fa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Superintendentin der evanglische Kirche AB im Bundesland Burgenland. In der Augustausgabe 1997 einer Druckschrift der beklagten Medieninhaberin, die eine im Landtag vertretene politische Partei ist, wurde auf dem Titelblatt unter der Überschrift "Eitelkeit statt Seelsorge?" und unter dem Subtitel "Superintendentin K***** wurde durch Auftritte in Spielfilmen und politische Kommentare, welche sich vornehmlich gegen die F***** richten, bekannt"... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob die Äußerung, die Zeitung der Beklagten werde gerade noch von 8403 Abonnenten gelesen, (auch) dahin verstanden werden kann, die Zeitung habe insgesamt nur die genannte Zahl von Lesern, hängt vom Eindruck des flüchtigen Durchnittsinteressenten ab, wobei Wendungen, die bei verkehrsüblicher flüchtiger Kenntnisnahme zu Mißverständnissen führen können, immer zum Nachteil desjenigen auszulegen sind, der sich ihrer bedient (... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Vereine sind Rechtsträger zweier Schulen mit Öffentlichkeitsrecht. Der Unterricht in ihren Schulen in der ersten bis neunten Schulstufe ist zur Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht als geeignet anerkannt. Auch die weiterführenden Schulstufen (bis zur 12.) sind vom zuständigen Bundesministerium anerkannt. Die sogenannten Waldorf-Schulen oder Rudolf Steiner Schulen werden durch die öffentliche Hand gefördert. Der im Namen der Kläger aufscheinende Rudolf... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Welchen Sinngehalt das von der Veröffentlichung der Beklagten angesprochene Publikum den Aussagen entnimmt, hängt nach ständiger Rechtsprechung sowohl bei einer nach § 7 Abs 1 UWG zu beurteilenden Ankündigung als auch nach § 1330 Abs 2 ABGB nicht davon ab, wie die Behauptungen gemeint waren, sondern davon, wie sie zumindest ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise bei ungezwungener Auslegung verste... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, wie die angesprochenen Verkehrskreise eine Werbeaussage verstehen und ob sie demnach zur Irreführung geeignet ist, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und ist daher nicht erheblich im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO (JBl 1986, 192; MR 1995, 233 - Inseraten-Preisliste; 4 Ob 222/97v; 4 Ob 336/97h; zuletzt 4 Ob 33/98a); eine gravierende Fehlbeurteilung des Rekursgerichtes, die im Interesse der Rechts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das klagende Stift betreibt in Massentierhaltung die Schweine- und Rinderzucht, bis Ende August 1995 betrieb sie auch die Hühnerzucht in Form einer sogenannten Batteriehaltung. Gegen die Massentierhaltung trat der beklagte Verein in einer Fernsehsendung vom 2.8.1995 sowie durch Verteilung von Flugblättern anläßlich einer Demonstration vor dem Landwirtschaftsbetrieb des Klägers und weiters in einer Presseaussendung vom 21.12.1995 auf. Mit der am 11.12.1995... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung I. Zum Revisionsrekurs der Beklagten römisch eins. Zum Revisionsrekurs der Beklagten A2a) Bescheinigt ist, daß 1996 in Optikerfachgeschäften für eine neue Brille im Durchschnitt S 3.350.- ausgegeben worden sind, in Geschäften, die einer "Kette" zugehören (wie unter anderem auch jene der Beklagten) hingegen nur S 2.214.-. Daraus läßt sich jedoch noch nicht der zwingende Schluß ziehen, daß ein Brillenkauf bei den Augen... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der "Tiroler Tageszeitung", die Erstbeklagte ist Medieninhaberin der "Tiroler Krone, Neue Kronenzeitung", deren Verlegerin die Zweitbeklagte ist. In den Monaten Mai bis Juni 1997 wurde in der "Tiroler Krone" mehrfach, teils mit beigelegtem Werbefolder, teils im Anzeigenteil, für ein Kombinationsangebot geworben, bei dem jeder Erwerber eines Krone-Abonnements für mindestens ein Jahr bei Aufzahlung von S 99.- ein GSM-Mobiltelefon Marke ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte ist Redakteur der Neuen Kronen-Zeitung, die Zweitbeklagte Medieninhaberin. In der Ausgabe vom 16.11.1995 für Steiermark erschien nachstehender Artikel: Der Kläger begehrt wie aus dem
Spruch: ersichtlich. Durch die in Vermutungs- und Verdächtigungsform geäußerten Tatsachenbehauptungen, der Kläger habe sich durch Gewährung eines Privatdarlehens an den Chef der Wohnbaugenossenschaft eine in deren Eigentum stehende Liegenschaft zu einem weit un... mehr lesen...