Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei V***** registrierter Verein, *****, vertreten durch Dr. Kurt Berger ua Rechtsanwälte in Wien und durch Haslinger/Na... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Gaby S*****, vertreten durch Dr. Helmut Sommer und Mag. Felix Fuchs, Rechtsanwälte in Klagenfurt, gegen die bek... mehr lesen...
Norm: KSchG §5jARB 2002 Art23 Pkt2.1
Rechtssatz: Ungeachtet der dogmatischen Unmöglichkeit, den vom Gesetzgeber vor allem mit wettbewerbspolitischer Zielsetzung geschaffenen Erfüllungsanspruch nach § 5j KSchG einem der in den vereinbarten Rechtsschutzbausteinen genannten Rechtsinstituten exakt zuzuordnen, ist einem durchschnittlich versierten Versicherungsnehmer zuzugestehen, die Befolgung der Aufforderung in einer (verpönten) Gewinnzusage, den... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IABGB §915EHVB 1993KSchG §5jARB 2002 allgUVB 2017 §7a 6.
Rechtssatz: Rechtsbegriffe haben in der Rechtssprache eine bestimmte Bedeutung und sind daher in diesem Sinn auszulegen. Dieser Grundsatz kann allerdings nur dann zur Anwendung kommen, wenn den zu beurteilenden Rechtsinstituten nach herrschender Ansicht ein unstrittiger Inhalt beigemessen wird und sie deshalb in der Rechtssprache eine einvernehmliche Bedeutung haben. Demen... mehr lesen...
Norm: KSchG §5j
Rechtssatz: Der Erfüllungsanspruch nach § 5j KSchG entsteht mit Zusendung der Gewinnzusage an einen bestimmten Verbraucher (dh mit Zugang an diesen), sofern sie den geforderten Inhalt aufweist; dies unabhängig davon, ob vom Verbraucher noch bestimmte Verhaltensweisen (zB Anforderung des Gewinns) gefordert werden. Entscheidungstexte 7 Ob 17/08p Entscheidungstext OGH 02.... mehr lesen...
Norm: KSchG §5j
Rechtssatz: Mit der Verfolgung des Erfüllungsanspruchs nach § 5j KSchG wird kein erlittener Vermögensschaden geltend gemacht, § 5j KSchG ist daher keine gesetzliche Haftpflichtbestimmung privatrechtlichen Inhalts; es verbietet sich auch die Annahme eines schuldrechtlichen Vertrags zwischen Verbraucher und Unternehmer als dessen rechtsdogmatische Grundlage. Entscheidungstexte 7... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Folgendes ist unstrittig: Paul R* schloss mit der Beklagten eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsbeginn ab 1. 1. 2005 ab, der die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung 2002 der Beklagten (im Folgenden: ARB/GEN 2002) zu Grunde liegen. Die Klägerin ist als Lebensgefährtin des Paul R* mitversichert, der seine Zustimmung dazu erteilt hat, dass die Klägerin den Deckungsanspruch gegenüber der Beklagten geltend macht. Am 7. 8. 2005 erhielt die... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei b*****, vertreten durch Mag. Dr. Lothar Wiltschek, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. O***** GmbH, *****, und 2. Gert S*****, beide vertreten durch Höhn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin war zu Beginn des Jahres 2006 Geschäftsführerin der Zweitklägerin. Die Zweitklägerin vertreibt das Nahrungsergänzungsmittel „K*****". In der zweiten Jahreshälfte 2005 erfolgte der Vertrieb in Filialen der B***** GmbH und über den Apothekengroßhandel. Die Bewerbung des Produkts erfolgte unter anderem in der Neuen Kronen Zeitung unter der Überschrift „Zuerst stirbt der Wald, dann der Mensch" mit folgenden Aussagen: „Der saure Regen sorgte vor Jahr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte bot auf mehreren Internetseiten SMS-Dienste und die Erstellung von „Lebenserwartungsprognosen" an. Dabei erweckte sie zunächst blickfangartig den Eindruck von Gratisleistungen. Darauf folgte ein Anmeldefeld in normaler Schriftgröße, in das die Interessenten persönliche Daten einzutragen hatten. Danach musste ein Feld angeklickt werden, wonach man die - nicht gesondert angezeigten - AGB der Beklagten akzeptiere. Die Anmeldung selbst erfolgte durch ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** KG, *****, vertreten durch Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. „Ö*****"-***** GmbH, 2. M***** GmbH, *... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Landeshauptmann von K*****, Präsident des K***** Landesschulrats und Landesparteiobmann der politischen Partei „Die F***** - B*****". Dieser Partei - sie tritt unter der Farbe Orange auf - gehört auch Landesrat Uwe S***** an. Im März 2007 übermittelte der Kläger Briefe nachstehenden Inhalts an K***** Schuldirektoren der Bezirke K*****, K***** und S*****: „In meiner Funktion als Präsident des Kärntner Landesschulrates und aufgrund der aktuellen Dis... mehr lesen...
Begründung: 1. Die Klägerin ist eine Kapitalgesellschaft, an der überwiegend institutionelle Anleger beteiligt sind. Sie finanziert sich unter anderem mit Anleihen und plant einen Börsengang; mittelbar ist an ihr auch ein Private Equity Fonds beteiligt. Derzeit betreibt sie vor allem labormedizinische Institute. Sie beabsichtigt jedoch, ihre Tätigkeit auf das Gebiet der Strahlenmedizin auszudehnen. Dafür plant sie die Übernahme von Radiologiepraxen. Die Erstbeklagte ist die geset... mehr lesen...
Begründung: 1. Die Parteien hatten in ihren Tageszeitungen über das späte Mutterglück einer 66-jährigen Frau berichtet. Dazu hatten sie Fotos abgedruckt, die nicht diese Frau zeigten. Die Klägerin kritisierte in einem redaktionellen Beitrag, dass die Beklagte dabei den unrichtigen Eindruck erweckt habe, das von ihr verwendete Foto stelle die Mutter dar. Daraufhin hielt die Beklagte der Klägerin unter der Überschrift „Dumm... Dümmer... K*****" vor, dass sie „selbst genau das getan" h... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. M*****, Bermuda, 2. M*****, London, Großbritannien, 3. M*****, alle vertreten durch Dorda Brugger Jordis Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. S*****... mehr lesen...
Begründung: Die Zustellung der Entscheidung des Rekursgerichtes erfolgte nach der Aktenlage am 17. 7. 2007. Dagegen erhob der Kläger zunächst einen außerordentlichen Revisionsrekurs an das Handelsgericht Wien, der am 31. 7. 2007 aufgegeben wurde und dort am 1. 8. 2007 einlangte. Das Handelsgericht Wien übermittelte daraufhin den Revisionsrekurs an das zuständige Erstgericht, wo dieser am 3. 8. 2007 einlangte. In der Folge stellte der Kläger einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den v... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen verboten dem Beklagten mittels einstweiliger Verfügung, dem Kläger Softwarepiraterie zu unterstellen, indem er Dritte auffordert, ihm bei der Bekämpfung von Softwarepiraterie behilflich zu sein und ihn bei der diesbezüglichen Beweissicherung gegenüber dem Kläger zu unterstützen. Weder sei die beanstandete Aufforderung an einen Kunden des Klägers als Werturteil aufzufassen noch sei dem Beklagten der ihm obliegende Wahrheitsbeweis gelungen. Eine vertraulic... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Geschäftsführer der M***** Verlag GmbH und Herausgeber sowie Chefredakteur der periodischen Druckschrift „E*****". Die M***** Verlag GmbH ist Medieninhaberin dieser Druckschrift; sie richtet sich an die österreichische Kommunikations-, Medien- und Werbebranche. Der Beklagte ist Medieninhaber und Herausgeber der periodischen Druckschrift „D*****"; auch sie wendet sich an Leser der angeführten Branchen und schaltet - gleich dem Medium des Klägers - deren Anz... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei B*****, vertreten durch Dr. Bernhard Eigner, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei F*****, ... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen verbaten der Beklagten mittels einstweiliger Verfügung im Zusammenhang mit von ihr angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen 1) Tarife, die eine Grundgebühr aufweisen, Tarifen der Klägerin gegenüberzustellen, die eine Paketgebühr aufweisen, mit der über die allgemeine Bereitschaft zur Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen hinaus bereits konkrete Dienstleistungen abgegolten sind, und 2) für Telefonieleistungen das Verbindungsentgelt jewei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** GmbH, *****, vertreten durch Pressl Endl Heinrich Bamberger, Rechtsanwälte GmbH in Salzburg, gegen die beklagte Partei F*****GmbH,*****, vertreten durch Dr. R... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Dr. Josef T*****, vertreten durch Dr. Georg Prantl, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei und Gegner der gefährdeten Pa... mehr lesen...
Begründung: Im Juni 2002 schrieb die erstbeklagte Hochschülerschaft in einem nicht offenen Verfahren unter Zugrundelegung der ÖNORM A 2050 die Vergabe eines Auftrags zur Neuherstellung eines Internet-Portals aus. Mit der Durchführung der Ausschreibung hatte sie die A***** GmbH beauftragt. Zur Anbotslegung wurden sieben Unternehmen eingeladen, darunter die Rechtsvorgängerin der Erstklägerin (künftig nur: Erstklägerin). Der Drittkläger ist der Geschäftsführer der Erstklägerin und mit ... mehr lesen...
Begründung: Das Handelsgericht Wien verbat dem Kläger mittels einstweiliger Verfügung vom 4. Dezember 2003 folgende Behauptungen: a) dass die „W***** mit der organisierten Kriminalität in Kroatien zusammenarbeite" und dass „die W***** einen Geheimvertrag" mit der G*****, bei der es sich um eine Mafia-Vereinigung handle, abgeschlossen habe, gemäß dem G***** „an Geschäften, die die W***** am Balkan tätigt, beteiligt" wäre. Der Kläger behob diese einstweilige Verfügung am 15. Dezember ... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger ist Präsident des zweitklagenden Tierschutzvereins. Die Beklagte ist Betreiberin des Tiergartens Schönbrunn. Am 10. 11. 2005 war der Erstkläger in der ORF-Sendung „Willkommen Österreich" zum Thema „Sind Tiergärten noch zeitgemäß?" zu Gast. Auf die Frage des Moderators, ob Zoos für die Erhaltung von Tierarten sorgen, antwortete der Erstkläger, das sei ein Irrweg, denn es mache keinen Sinn, eine Art zu erhalten, die keinen natürlichen Lebensraum mehr habe, n... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Landeshauptmannstellvertreterin von K***** und dort auch Landesparteivorsitzende der SPÖ. Die beklagte Partei ist eine politische Partei, deren Obmann der Landeshauptmann von K*****, Dr. Jörg H*****, ist. Die beklagte Partei gab Anfang Jänner 2006 ein ganzseitiges Inserat in der in K***** erschienenen Zeitschrift „Alles Fasching" in Auftrag. Die Zeitschrift wurde im Handel in ganz K***** vertrieben und insbesondere auch einer Wochenendausgabe der im selb... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat dem Beklagten nach § 2 UWG verboten, bei der Durchführung von Fahrschulaußenkursen mit einer anderen Fahrschulbezeichnung aufzutreten als mit dem für den (Haupt-)Standort bewilligten Fahrschulnamen, wodurch bei den angesprochenen Verkehrskreisen der unrichtige Eindruck erweckt werde, es würde sich um selbstständige Fahrschulen an unterschiedliche Standorten handeln. Das Mehrbegehren, dem Beklagten darüber hinaus nach § 1 UWG zu verbieten, seine Fah... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vermietet weltweit Werbeflächen in Schigebieten. Zu diesem Zweck hat sie mit Seilbahn- und Liftunternehmen Verträge geschlossen, in deren Rahmen diese ihr gegen Entgelt Panoramatafeln, Pistenleitsysteme, Pistenmarkierungen etc zur Vermarktung als Werbeträger zur Verfügung stellen. Das Unternehmen der Klägerin wurde vor etwa 40 Jahren von Peter Sch***** als Einzelunternehmen gegründet. 1987 erfolgte die Umwandlung in eine GmbH. Die Klägerin erzielt einen Mark... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Parteien 1. W***** Gesellschaft m.b.H. & Co. KG, 2. A***** Gesellschaft m.b.H., beide *****, vertreten durch Dr. Horst Auer, Rechtsanwa... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf sowie Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Robert C*****, Angestellter, *****, vertreten durch Beneder Rechtsanwalts GmbH, Wien, gegen die beklagte Partei P***** Versandhandels-GmbH, *****, vertreten durch Dr. Peter Spare... mehr lesen...