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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §82 Abs1;Rechtssatz
Wesentliche Sachverhaltselemente einer Übertretung nach § 99 Abs 3 lit d iVm § 82 Abs 1 StVO sind die Art und Weise der Benützung von Straße und darüberliegendem Luftraum sowie das Nichtvorliegen einer Bewilligung für diese Benützung.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992020188.X01Im RIS seit
12.06.2001