Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienEMRK Art6 Abs2StVO 1960KFG 1967 §103 Abs2
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durchVerhängung einer Verwaltungsstrafe über eine deutscheStaatsangehörige wegen einer Geschwindigkeitsübertretung; keine nachder Judikatur des EGMR unzulässige Überwälzung der Beweislast auf dieFahrzeugh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Wörgl hat am 17. November 1994, Z640-629-94/Pol., eine Verordnung folgenden Inhalts erlassen: "Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Wörgl hat in seiner Sitzung vom 17.11.1994 die nachstehend angeführten Beschlüsse gefaßt: 1) Generelle Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h: Für das Stadtgebiet innerhalb des Bereiches der Ortstafeln, ausgenommen Wörgl-Boden und die Bundes- und Landesstraß... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art18 Abs2GeschwindigkeitsbeschränkungsV der Stadtgemeinde Wörgl vom 17.11.94StVO 1960 §94f
Leitsatz: Gesetzwidrigkeit der Erlassung einer Geschwindigkeitsbeschränkung inWörgl wegen Unterlassung der gesetzlich gebotenen Anhörung derbetroffenen gesetzlichen Interessenvertretungen
Rechtssatz: Feststellung der Gesetzw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Verordnung vom 17. April 2002, Zl. 11.0/19/02, wurden gemäß §43 StVO 1960 anlässlich der Durchführung von Bauarbeiten auf der L 340 im Ortsgebiet von Mooskirchen im Zuge der "Ortserneuerung" im Bereich km 2,2 bis km 2,7 für die Dauer der Bauarbeiten folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt: "1. Sollte durch die Bauarbeiten die gesamte Fahrbahn der Landesstraße beansprucht werden, wird die Landesstraße im Bereich der Baustelle für den so... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art18 Abs2FahrverbotsV der BH Voitsberg vom 17.04.02StVO §94f
Leitsatz: Keine Gesetzwidrigkeit einer Fahrverbotsverordnung; keine Verletzung
des Anhörungsrechts von Interessenvertretungen
Rechtssatz: Keine Gesetzwidrigkeit der FahrverbotsV der BH Voitsberg vom 17.04.02; keine Verletzung des Anhörungsrechts von Inte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Beim Verfassungsgerichtshof sind zwei zu B699/00 und B1689/00 protokollierte Beschwerden gemäß Art144 B-VG anhängig, die sich gegen Bescheide des Unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol (UVS) richten, mit denen die Beschwerdeführer bestraft wurden, weil sie entgegen dem mit Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 19. Juni 1999 (Bote für Tirol Nr. 666/1999) für die B 161 Paß Thurn Bundesstraße verfügten LKW-Fahrverbot mit Lastkraftwagen ü... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand UmfangB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsumfangFahrverbotsV der BH Kitzbühel vom 10.06.99 für LKW über 7.5 t auf der B 161 Paß ThurnFahrverbotsV der BH Kitzbühel vom 10.06.99 für LKW über 7.5 t auf der B 161 Paß Thurn §2 lite und litfStVO 1960 §43 Abs1 und Abs2StVO 1960 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit den Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 15. Jänner 1981, Z10-D-8064, vom 19. Juni 1981, Z10-D-8064/1, vom 13. Jänner 1984, Z10-D-844, und vom 23. November 1993, Zlen. 10-D-9117/5, 10-D-9024 und 10-D-844, wurde für näher bezeichnete Straßenzüge in Korneuburg (darunter auch für die Wiener Straße im Bereich des Gerichtsgebäudes) eine Kurzparkzonenregelung erlassen bzw. diese novelliert. Die entsprechenden Verbots- und Besch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Klosterneuburg vom 2. April 1998, ZIV/3-658-144/98, wurde gemäß §94d Abs1 litb iVm. §25 StVO 1960 für die gesamten Parkflächen (beidseitig) in der Tauchnergasse in Klosterneuburg eine gebührenpflichtige Kurzparkzone für die Zeit von Montag bis Freitag (werktags) von 8.00 h bis 18.00 h und einer Parkdauer von maximal 90 Minuten eingerichtet. Die angeführte Verordnung wurde am 21. April 1998 an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Bürgermeister der Stadtgemeinde Korneuburg erließ am 27. August 1999 zu Z31-539791-99 folgende Verordnung: "Verordnung Gem. §43 Abs2a und §25 Abs5 der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960), BGBl. Nr. 159 in der derzeit geltenden Fassung, wird vom Bürgermeister der Stadt Korneuburg die Abänderung der Verordnung vom 03.03.1995, Zl. 31-507341 - 95 verordnet: 1. Errichtung einer Kurzparkzone (gem. §52 Z. 13d StVO 1960) gültig ... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art18 Abs2KurzparkzonenV Korneuburg vom 03.03.95 idF vom 14.07.00KurzparkzonenV Korneuburg vom 15.01.81 idF vom 23.11.93StVO 1960 §94fVfGG §57 ff
Leitsatz: Keine gesetzwidrige Erlassung einer Kurzparkzonenverordnung in einem
Ortszentrum mangels Anhörung der Berufsgruppe der Rechtsanwälte;
keine Verpflichtung zur Anhörung mangels Vorliegen einer sp... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art18 Abs2KurzparkzonenV Klosterneuburg vom 02.04.98StVO 1960 §94f
Leitsatz: Keine gesetzwidrige Erlassung einer Kurzparkzonenverordnung in einem
Ortszentrum mangels Anhörung der gesetzlichen beruflichen
Interessenvertretungen; keine Verpflichtung zur Anhörung mangels
Vorliegen einer spezifischen Interessenbetroffenheit R... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die Bezirkshauptmannschaft Kufstein hat am 13. November 2000 aufgrund von §43 Abs1 litb StVO 1960 auf der B 171 Tiroler Bundesstraße von Streckenkilometer 20,776 bis 24,109 in der Marktgemeinde Kundl ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit über 7,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht erlassen. Die Verordnung hat folgenden Wortlaut: "§1 Auf der B 171 Tirolerstraße von Strkm. 20,776 bis Strkm. 24,109 in der Marktgemeinde Kundl ist das Fahren ... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragFahrverbotsV der BH Kufstein vom 13.11.00 für LKW über 7.5 t auf der B 171 (Tirolerstraße)StVO 1960 §43 Abs1 litbStVO 1960 §45StVO 1960 §94f
Leitsatz: Zurückweisung der Individualanträge von Transport- und
Frachtgesellschaften (sowie einer Gemeinde) auf Aufhebung eines
Fahrverbots für LKW über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Gemeinderat der Stadt Villach (einstimmiger Beschluß des durch Verordnung des Gemeinderates der Stadt Villach vom 5. Dezember 1986, mit der einzelne Angelegenheiten der örtlichen Straßenpolizei nach §94 litd StVO 1960 gemäß §30 Abs6 des Villacher Stadtrechtes, LGBl. Nr. 2/1966, dem Stadtsenat übertragen wurden, zuständigen Stadtsenates vom 1. April 1992) erließ am 18. Februar 1993 zu ZIC/Str-5/1993 gemäß den §§25, 43, 44 iVm. §94 litd Abs3 StVO 196... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art18 Abs2KurzparkzonenV des Magistrates Villach vom 18.02.93StVO 1960 §94f
Leitsatz: Keine Gesetzwidrigkeit einer KurzparkzonenV; keine Verpflichtung der
Anhörung der Berufsgruppe der Rechtsanwälte mangels spezifischer
Interessenbetroffenheit aufgrund fehlender "Behördenkonzentration"
Rechtssatz: Keine Gesetzwidri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1.1. Die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung erließ am 30. September 1993 zur Zahl 10/03/13/15 folgende Verordnung: "V e r o r d n u n g Gemäß §43 Abs1 litb i.V.m. §94 b litb StVO 1960 i.d.g.F. wird hinsichtlich des Orts- bzw. Gemeindegebietes von Siegendorf verordnet: 1. Die ha. Verordnung vom 20.10.1986, Zl. 10/03/80.252/18, lita, mit der die auf der Eisenstädter Straße nach der Hauseinfahrt des Hauses Eisenstädter Straße 52 bis zum Rathausplatz... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art18 Abs2FahrverbotsV der BH Eisenstadt-Umgebung vom 30.09.93StVO 1960 §43 Abs1 litbStVO 1960 §43 Abs2StVO 1960 §94f
Leitsatz: Aufhebung eines Teils der FahrverbotsV der BH Eisenstadt-Umgebung vom
30.09.93 wegen Gesetzwidrigkeit mangels Durchführung eines
Ermittlungs- und Anhörungsverfahrens sowie wegen gleichheitswidri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Salzburg hat am 30. März 1995 zu Z 09/03/23639/95/3 gemäß der §§25 Abs1 iVm. 94d Z1b StVO 1960 eine Kurzparkzonenverordnung für das Gebiet "Giselakai - Neustadt - Gebirgsjägerplatz" erlassen. Die Verordnung hat folgenden Wortlaut: "V E R O R D N U N G Der Verkehrsausschuß hat namens des Gemeinderates der Landeshauptstadt Salzburg aufgrund der Ermächtigung im Punkt 7.2.2. lita des Anhanges zur Gemeinderatsgesc... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art18 Abs2KurzparkzonenV der Stadt Salzburg vom 30.03.95StVO 1960 §94f
Leitsatz: Keine Gesetzwidrigkeit einer Kurzparkzonenverordnung; ausreichende
Anhörung der betroffenen Interessenvertretungen; keine Verpflichtung
der Einbeziehung der Rechtsanwaltskammer in das Anhörungsverfahren
trotz zahlreicher Behördengebäude im räumlichen Geltungsbereich d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verwaltungsgerichtshof ist unter der Zahl A17/96 eine Beschwerde des F H gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark vom 25. Jänner 1995, Z UVS 30.3-141/94-5, anhängig. Mit diesem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach §52 lita Z9c StVO 1960 bestraft, weil er am 11. August 1992 um 9.40 Uhr "in Osterwitz auf der L 646 bei Km 1,0 aus Richtung Hebalm-Landesst... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art18 Abs2FahrverbotsV der BH Deutschlandsberg vom 28.03.85 betr LKW über 16 tStVO §94f
Leitsatz: Gesetzwidrigkeit einer Fahrverbotsverordnung mangels Anhörung der
durch diese Verordnung betroffenen Interessenvertretungen; Anhörung
auch bei unveränderter Neuerlassung einer Verordnung geboten
Rechtssatz: §1 der Vero... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist eine zu B1841/95 protokollierte, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 2. Februar 1995, Z12/12-7/1994, anhängig. Mit diesem wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck, mit dem über ihn eine Verwaltungsstrafe gemäß §76 b Abs3 in Verbindung mit §99 Abs3 lita StVO 1960 wege... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art18 Abs2Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Hall in Tirol vom 05.07.83 Punkt 5.StVO 1960 §94f
Leitsatz: Aufhebung des den gesamten Altstadtbereich zur Wohnstraße erklärenden
Teils einer Verordnung mangels Anhörung der Rechtsanwaltskammer
Rechtssatz: Punkt 5. der Verordnung des Gemeinderates der Stadtge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Beim Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark sind Berufungsverfahren gegen Bescheide anhängig, mit denen der Berufungswerber bestraft wurde, weil er jeweils seinen PKW in dem durch Verordnung des Grazer Stadtsenates vom 19. Juli 1993, Z A10/1-Fa 1-467/1993, im Bereich der Neutorgasse im Abschnitt vom Andreas-Hofer-Platz bis zur Murgasse eingerichteten Halte- und Parkverbot (im folgenden: Halte- und Parkverbot), abgestellt hat. Aus Anlaß dieser V... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art18 Abs2Halte- und ParkverbotsV des Grazer Stadtsenates vom 19.07.93StVO 1960 §43 Abs1aStVO 1960 §94f
Leitsatz: Keine gesetzwidrige Erlassung einer Halte- und ParkverbotsV für die
Durchführung von Bauarbeiten; ausreichende Wahrung des
Anhörungsrechts der gesetzlichen Interessenvertretungen durch eine
allgemein gehaltene, auch an die Rechtsanwalt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark sind Berufungsverfahren gegen Bescheide anhängig, mit denen die Berufungswerber bestraft wurden, weil sie jeweils ihre PKW in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone ohne Entrichtung der Parkgebühr abgestellt hatten. Da "eine allfällige Bestrafung wegen Abgabenverkürzung voraus(setzt), daß die Tat im zeitlichen und örtlichen Geltungsbereich einer Kurzparkzone begangen wurde", sei die Frage, "ob eine Vero... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art129a Abs3B-VG Art139 Abs1 / AllgB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art139 Abs4KurzparkzonenV des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 16.09.92StVO 1960 §25StVO 1960 §94f
Leitsatz: Gesetzwidrigkeit einer KurzparkzonenV wegen Unterlassung der
gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung der gesetzlichen
Interessenvertretungen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck erließ am 30. Jänner 1992 unter Berufung auf §§43 Abs1 litb und 94d StVO folgende Verordnung: "§1 'Kurzparkzone' (§52 Z13 d StVO 1960) werktags - Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr - Kurzparkdauer 60 Minuten - gebührenpflichtig Fallmerayerstraße, ostseitig, zwischen Anichstraße und Maximilianstraße Fallmerayerstraße, westseitig, zwischen Schmerlingstraße und Maximilianstraße Professor-Franz-... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art18 Abs2KurzparkzonenV des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom 30.01.92StVO 1960 §94dStVO 1960 §94f
Leitsatz: Gesetzwidrigkeit einer KurzparkzonenV wegen Unterlassung der
gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung einer gesetzlichen
Interessenvertretung bei Erlassung einer solchen Verordnung
(hier: keine Anhörung der Rechtsanwaltskammer) ... mehr lesen...