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90 Straßenverkehrsrecht, KraftfahrrechtNorm
B-VG Art18 Abs2Leitsatz
Gesetzwidrigkeit der Erlassung einer Geschwindigkeitsbeschränkung inWörgl wegen Unterlassung der gesetzlich gebotenen Anhörung derbetroffenen gesetzlichen InteressenvertretungenRechtssatz
Feststellung der Gesetzwidrigkeit des Punktes 1) der Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Wörgl vom 17.11.94, mit dem eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h verordnet wurde.
Die Durchführung eines Anhörungsverfahrens nach Erlassung der Verordnung vermag den Mangel, dass vor Verordnungserlassung kein Anhörungsverfahren iSd §94f StVO 1960 durchgeführt wurde, nicht zu sanieren.
Anlassfall B3230/05, E v 17.03.07, Aufhebung des angefochtenen Bescheides.
Schlagworte
Straßenpolizei, Geschwindigkeitsbeschränkung, Verordnungserlassung,Anhörungsrecht, SanierungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2007:V75.2006Zuletzt aktualisiert am
30.01.2009