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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §89a Abs2;Rechtssatz
Wurde ein Betonmischfahrzeug beim Einbiegen behindert, war eine Verkehrsbeeinträchtigung iSd § 89a Abs. 2a lit. c StVO 1960 gegeben, welche die Entfernung des auf den Bf zugelassenen Fahrzeuges nach § 89a Abs. 2 StVO 1960 zuließ. Dass "normale" Fahrzeuge ohne Beeinträchtigung vorbeifahren hätten können, ist rechtlich unerheblich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006020281.X01Im RIS seit
26.03.2007