RS Vwgh 2013/11/20 2011/02/0263

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Veröffentlicht am 20.11.2013
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs2a;
StVO 1960 §89a Abs7;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2008/02/0398 E 27. Februar 2009 RS 3

Stammrechtssatz

In allen Fällen des § 89a Abs. 2a StVO 1960, somit in den Fällen, in denen der Gesetzgeber für die Annahme einer Verkehrsbeeinträchtigung verlangt, dass Verkehrsteilnehmer "gehindert sind", reicht die konkrete Besorgnis einer solchen Behinderung aus und ist nicht die konkrete Behinderung von Verkehrsteilnehmern erforderlich (Hinweis E VS 3. Oktober 1990, VwSlg 13275 A/1990; sogenannte "Besorgnisjudikatur").

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2011020263.X01

Im RIS seit

13.12.2013

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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