RS Vwgh 2007/5/25 2006/02/0208

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Veröffentlicht am 25.05.2007
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs7;
StVO 1960 §89a Abs7a;

Rechtssatz

Eine "Verpflichtung", wonach im innerstädtischen Bereich "grundsätzlich" vom Vorhandensein von Gehsteigen auszugehen sei und sich der Lenker daher vor dem Entfernen vom Fahrzeug zu vergewissern habe, dass ein Gehsteig nicht vorhanden sei, besteht trotz mangelnder "Erkennbarkeit" des Gehsteiges nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006020208.X02

Im RIS seit

03.07.2007

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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