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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §89a Abs7;Rechtssatz
Eine "Verpflichtung", wonach im innerstädtischen Bereich "grundsätzlich" vom Vorhandensein von Gehsteigen auszugehen sei und sich der Lenker daher vor dem Entfernen vom Fahrzeug zu vergewissern habe, dass ein Gehsteig nicht vorhanden sei, besteht trotz mangelnder "Erkennbarkeit" des Gehsteiges nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006020208.X02Im RIS seit
03.07.2007Zuletzt aktualisiert am
09.11.2011