Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a;
Rechtssatz: Einem zur Wahrnehmung der Vorgänge des öffentlichen Straßenverkehrs bestellten und geschulten Organ ist es zuzubilligen, eine Behinderung von Verkehrsteilnehmern richtig zu beobachten (Hinweis E 23.9.1992, 90/03/0250). Schlagworte Beweismittel Skiz... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E VS 1990/10/03 89/02/0195 4 Stammrechtssatz Ausgehend von der unterschiedlichen Diktion in den einzelnen literae des durch die zehnte StVONov neu geschaffenen § 89a Abs 2 a StVO ist die Frage des Vorliegens einer Verkehrsbeeinträchtigung iSd § 89a Abs 2 StVO unterschiedlich zu beurteilen: Wäh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. Juni 1992 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 StVO der Ersatz der Kosten für die von der Magistratsabteilung 68 (Feuerwehr und Katastrophenschutz) am 29. Oktober 1991 vorgenommene Entfernung des in Wien VII, Siebensterngasse 31, verkehrsbehindernd abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges vorgeschrieben. Entsprechend der Begründung: dieses Bescheides nahm die belangte Beh... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §89a Abs2a litc;VStG §25 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Hat die belangte Behörde es trotz eines diesbezüglichen Beweisantrages unterlassen, den durch die Verkehrsbeeinträchtigung gem § 89a Abs 2 StVO am Vorbeifahren gehinderten Lenker eines ungarischen Reisebusses als Ze... mehr lesen...
Gegen den u.a. auf § 89a Abs. 7a StVO gestützten Mandatsbescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 16. November 1987 erhob der Beschwerdeführer Vorstellung. Nach Durchführung eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens erging der Bescheid des Stadtsenates vom 25. Jänner 1989, mit dem der Beschwerdeführer als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws verpflichtet wurde, die der Stadt Graz auf einer Gemeindestraße entstandenen Kosten laut Verordnung des ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0195 E VS 3. Oktober 1990 VwSlg 13275 A/1990 RS 4 Stammrechtssatz Ausgehend von der unterschiedlichen Diktion in den einzelnen literae des durch die zehnte StVONov neu geschaffenen § 89a Abs 2 a StVO ist die Frage des Vorliegens einer Verkehrsbeeinträchtigung iSd § 89a Abs 2 StVO unterschiedl... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO 1960 der Ersatz der Kosten des Entfernens und Aufbewahrens eines für ihn zugelassenen Pkws vorgeschrieben. Die Entfernung erfolgte am 6. März 1989, einem Montag, um 14.40 Uhr. Der Abstellort war in Wien 1, Minoritenplatz 5 (vor dem Gebäude, in dem die Bundesministerien für Unterricht und Kunst sowie für Wissenschaft und Forschung untergebracht sind). Für den Abstellort w... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 17. Oktober 1990 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO 1960 in Verbindung mit §§ 2 und 3 der Verordnung der Wiener Landesregierung vom 19. April 1978, LGBl. Nr. 11/1978, die Zahlung der Kosten für die am 5. Dezember 1987 um 11.00 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des in Wien 6, Linke Wienzeile, gegenüber Haus Nr. 12, verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, na... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/03 89/02/0195 4 Stammrechtssatz Ausgehend von der unterschiedlichen Diktion in den einzelnen literae des durch die zehnte StVONov neu geschaffenen § 89a Abs 2 a StVO ist die Frage des Vorliegens einer Verkehrsbeeinträchtigung iSd § 89a Abs 2 StVO unterschiedlich zu beurteilen: Währen... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2 idF 1987/213;StVO 1960 §89a Abs2a idF 1983/174; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0022 E 4. Juli 1985 RS 1 Stammrechtssatz Für die Rechtmäßigkeit einer Abschleppung nach § 89a Abs 2 StVO 1960 ist es nicht erforderlich, dass die Verkehrsbehinderung bereits eingetreten ist. Vielmehr genügt grundsätzlich die begründete Besorgnis, dass eine Verkehrsbeh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Berufungssenates der Stadt Wien vom 23. Mai 1989 wurden dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO 1960 in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien vom 14. April 1978, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 17/1978, die Kosten für die am 26. Juni 1988 um 18.30 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des in Wien I, Johannesgasse 4, verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, nach Mark... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2 idF 1987/213;StVO 1960 §89a Abs2a idF 1987/213;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Verkehrsbeeinträchtigung iSd § 89a Abs 2 erster Satz StVO liegt nicht erst dann vor, wenn einem anderen Verkehrsteilnehmer durch das verkehrsbehindernd abgestellte Fahrzeug ein Umkehren überhaupt unmöglich ist, es genügt vielmehr die erhebliche Erschw... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2 idF 1987/213;StVO 1960 §89a Abs2a idF 1983/174; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0022 E 4. Juli 1985 RS 1 Stammrechtssatz Für die Rechtmäßigkeit einer Abschleppung nach § 89a Abs 2 StVO 1960 ist es nicht erforderlich, dass die Verkehrsbehinderung bereits eingetreten ist. Vielmehr genügt grundsätzlich die begründete Besorgnis, dass eine Verkehrsbeh... mehr lesen...
Es ist unbestritten, daß der Beschwerdeführer als Eigentümer und Lenker eines rot lackierten Fahrrades der Marke KTM - in der Folge nur als "Fahrrad" bezeichnet - dieses gegen 12.10 Uhr des 16. Oktober 1989 in einer Halte- und Parkverbotszone mit der Zusatztafel "ausgenommen Dienstfahrzeuge der Bundespolizei" vor dem Polizeiwachzimmer in Wien 3, Juchgasse 19, abstellte, daß der Sicherheitswachebeamte P dieses Fahrrad gegen 12.20 Uhr des genannten Tages ohne Wissen und Zutun des Beschw... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z13b;StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a;
Rechtssatz: Besteht eine Halteverbotszone und Parkverbotszone mit einer Ausnahme zugunsten von Polizeifahrzeugen, so sind Feststellungen über eine konkrete Behinderung von Polizeifahrzeugen durch ein abgestelltes Fahrzeug entbehrlich (Hinweis E 22.3.1989, 88/18/0385). European Case La... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Berufungssenates der Stadt Wien vom 21. Juni 1988 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 89 a Abs. 2, 7 und 7 a StVO 1960 in Verbindung mit §§ 1 und 2 der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien vom 14. April 1978 betreffend die Festsetzung der Kosten für die Entfernung und Aufbewahrung von Fahrzeugen in Bauschbeträgen die Kosten für die Entfernung des in Wien 5, Kleine Neugasse 3, verkehrsbehindernd abgestellten Kraftfahrzeuges und dessen... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litc;
Rechtssatz: In jenen Fällen, in welchen das Gesetz als Voraussetzung für die Entfernung eines Hindernisses verlangt, daß Verkehrsteilnehmer "gehindert" sind, ist keine konkrete Hinderung von Verkehrsteilnehmern erforderlich; es reicht vielmehr die konkrete Besorgnis einer solchen Hinderung aus (Hinweis E VS 3.10.1990, 89/02/01... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 28. März 1990 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO 1960 für die vom Magistrat der Stadt Wien, MA 48, am 18. Februar 1989 um 8.55 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des in Wien 16, Lerchenfelder Gürtel 17, verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges ein Kostenersatz in der Höhe von S 1.260,... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeinderates der Stadt Graz vom 6. Juli 1989 wurden dem Beschwerdeführer die der Stadt Graz für die Entfernung seines am 23. Dezember 1986 in Graz, Karmeliterplatz 3, verkehrsbehindernd abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges entstandenen Kosten laut Verordnung des Stadtsenates Graz vom 26. April 1985 in der Höhe von S 1.144,-- vorgeschrieben. Nach der Begründung: des Bescheides nahm die Behörde als erwiesen... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2 idF 1987/213;StVO 1960 §89a Abs2a idF 1983/174; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0022 E 4. Juli 1985 RS 1 Stammrechtssatz Für die Rechtmäßigkeit einer Abschleppung nach § 89a Abs 2 StVO 1960 ist es nicht erforderlich, dass die Verkehrsbehinderung bereits eingetreten ist. Vielmehr genügt grundsätzlich die begründete Besorgnis, dass eine Verkehrsbeh... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2 idF 1989/086 ;StVO 1960 §89a Abs2a idF 1989/086 ; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/03 89/02/0195 4 Verstärkter Senat Stammrechtssatz Ausgehend von der unterschiedlichen Diktion in den einzelnen literae des durch die zehnte StVONov neu geschaffenen § 89a Abs 2 a StVO ist die Frage des Vorliegens einer Verkehrs... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/09 90/02/0010 1 Stammrechtssatz § 89a Abs 2a StVO enthält nur eine demonstrative Aufzählung jener Fälle, in denen die Entfernung eines Fahrzeuges in Betracht kommt (Hinweis E 21.2.1990, 89/02/0194). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z13b;StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a;
Rechtssatz: Ein im Halteverbot mit der Zusatztafel "Ausgenommen Zustelldienste" erlaubterweise abgestelltes Fahrzeug darf nicht abgeschleppt werden, wenn an Ort und Stelle eindeutig zu erkennen ist, daß ein objektiv verkehrswidriges Verhalten nicht als Ursache für die Verkehrsbeeinträchtigung gilt (Hinweis B... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89 Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a lite;
Rechtssatz: Bei Schneelage sind die Fußgänger an der Benützung des Gehsteiges iSd §89a Abs 2a lit e StVO dann gehindert, wenn sich auf dem vom Schnee geräumten Teil des Gehsteiges den Fußgängerverkehr beeinträchtigende Hindernisse befinden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:198... mehr lesen...
Der für den Beschwerdeführer zugelassene Pkw mit dem Kennzeichen St nnn.nnn wurde am 18. April 1990 (offenbar nach 18.35 Uhr) im Auftrag der belangten Behörde von seinem Abstellort in Wien 10, entfernt. Dieser Maßnahme lag eine Anzeige eines Sicherheitswachebeamten der Bundespolizeidirektion Wien zugrunde, nach der der Pkw "im Bereich von weniger als 5 m vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder" und "für andere Fahrzeuglenker beim Wegfahren behindernd" abgestellt g... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2a litc;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, daß eine Verkehrsbehinderung iSd § 89a Abs 2a lit c StVO zum Zeitpunkt der Entfernung des Hindernisses vorliegen muß (Hinweis E VS 20.2.1986, VwSlg 12041 A/1986), folgt, daß eine zwischen Anforderung eines Abschleppfahrzeuges und dessen Eintreffen am Abstellort eingetretene Behebung der Verkehrsbehinderung das Unterbl... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2a litc;
Rechtssatz: Die Rechtswidrigkeit des Abstellens im sogenannten 5m-Bereich allein stellt für sich noch keine Verkehrsbeeinträchtigung iSd § 89a Abs 2a lit c StVO dar. Das gilt auch für eine allfällige dadurch bewirkte Sichtbehinderung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990020096.X02 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Berufungssenates der Stadt Wien vom 26. September 1989 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO 1960 für die vom Magistrat der Stadt Wien, MA 48, am 18. Oktober 1988 um 9.39 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des in Wien 12, A-Gasse n, verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges ein Kostenersatz in der Höhe von S 1.260,... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 20. Februar 1990 wurden dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO 1960 in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien vom 14. April 1978, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 17/1978, die Kosten für die von der Magistratsabteilung 48 am 13. Dezember 1988 um 17.25 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des in Wien VII, A-Gasse n,verkehrsbeeinträchtigend abgestellt ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2 idF 1987/213 ;StVO 1960 §89a Abs2a idF 1983/174;VwGG §13 Abs1 Z2; Beachte Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):88/18/0091 E 28. Oktober 1988 RS 1; 88/18/0091 E 28. Oktober 1988 RS 2; 88/18/0091 E 28. Oktober 1988 RS 8; 88/18/0091 E 28. Oktober 1988 RS 7; 88/18/0091 E 28. Oktober 1988 RS 6; (RIS: abgv) ... mehr lesen...