RS Vwgh 1991/6/5 90/18/0176

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.06.1991
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §52 lita Z13b;
StVO 1960 §89a Abs2;
StVO 1960 §89a Abs2a;

Rechtssatz

Besteht eine Halteverbotszone und Parkverbotszone mit einer Ausnahme zugunsten von Polizeifahrzeugen, so sind Feststellungen über eine konkrete Behinderung von Polizeifahrzeugen durch ein abgestelltes Fahrzeug entbehrlich (Hinweis E 22.3.1989, 88/18/0385).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990180176.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten