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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §52 lita Z13b;Rechtssatz
Besteht eine Halteverbotszone und Parkverbotszone mit einer Ausnahme zugunsten von Polizeifahrzeugen, so sind Feststellungen über eine konkrete Behinderung von Polizeifahrzeugen durch ein abgestelltes Fahrzeug entbehrlich (Hinweis E 22.3.1989, 88/18/0385).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990180176.X04Im RIS seit
11.07.2001