RS Vwgh 1991/3/22 88/18/0329

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Veröffentlicht am 22.03.1991
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs2;
StVO 1960 §89a Abs2a litc;

Rechtssatz

In jenen Fällen, in welchen das Gesetz als Voraussetzung für die Entfernung eines Hindernisses verlangt, daß Verkehrsteilnehmer "gehindert" sind, ist keine konkrete Hinderung von Verkehrsteilnehmern erforderlich; es reicht vielmehr die konkrete Besorgnis einer solchen Hinderung aus (Hinweis E VS 3.10.1990, 89/02/0195).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988180329.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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