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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §89a Abs2;Rechtssatz
In jenen Fällen, in welchen das Gesetz als Voraussetzung für die Entfernung eines Hindernisses verlangt, daß Verkehrsteilnehmer "gehindert" sind, ist keine konkrete Hinderung von Verkehrsteilnehmern erforderlich; es reicht vielmehr die konkrete Besorgnis einer solchen Hinderung aus (Hinweis E VS 3.10.1990, 89/02/0195).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1988180329.X01Im RIS seit
12.06.2001