RS Vwgh 1990/10/31 90/02/0096

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.10.1990
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs2a litc;

Rechtssatz

Die Rechtswidrigkeit des Abstellens im sogenannten 5m-Bereich allein stellt für sich noch keine Verkehrsbeeinträchtigung iSd § 89a Abs 2a lit c StVO dar. Das gilt auch für eine allfällige dadurch bewirkte Sichtbehinderung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020096.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten