Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §89a Abs2a litc;Rechtssatz
Die Rechtswidrigkeit des Abstellens im sogenannten 5m-Bereich allein stellt für sich noch keine Verkehrsbeeinträchtigung iSd § 89a Abs 2a lit c StVO dar. Das gilt auch für eine allfällige dadurch bewirkte Sichtbehinderung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990020096.X02Im RIS seit
12.06.2001