Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs1;Rechtssatz
Nach der Rechtsprechung des VwGH liegt bereits eine vollendete Inbetriebnahme vor, wenn der Besch in das nach einem Verkehrsunfall beschädigte Fahrzeug einsteigt, den Zündschlüssel dreht und versucht, im Retourgang das Fahrzeug auf die Seite zu stellen (Hinweis E 15.2.1991, 90/18/0182). Daß das Fahren mit dem Fahrzeug unmöglich ist, ändert daran nichts (Hinweis E 24.2.1988, 85/18/0137).
Schlagworte
Lenken oder Inbetriebnehmen eines KraftfahrzeugesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992020184.X01Im RIS seit
12.06.2001