Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die belBeh darf den Ablauf der Nacheichfrist für Meßgeräte zur Bestimmung des Gehaltes von Alkohol in der Atemluft nicht schon deswegen, weil dem Meldungsleger keine Fehler bekannt waren und weil sich aus dem Wartungsprotokoll keine Mängel ergeben hatten, als unschädlich ansehen. Vielmehr hätte es zusätzlicher Erhebungen - so etwa durch Einholung einer Stellungnahme des Bundesamtes für Eichwesen und Vermessungswesen - bedurft, ob und aus welchen Erwägungen der Alkomat allenfalls trotz Ablaufes der Nacheichfrist eine zuverlässige Atemalkoholmessung ermöglichte (Hinweis E 27.2.1991, 90/03/0190).
Schlagworte
Sachverhalt SachverhaltsfeststellungFeststellung der Alkoholbeeinträchtigung AlkomatFeststellung der Alkoholbeeinträchtigung AlkotestBegründungspflicht Manuduktionspflicht MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992020199.X01Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
02.07.2014