Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Mit Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. November 1992 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, am 9. August 1990 um ca. 18,15 Uhr in Graz als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws 1) in der Annenstraße einen Pkw überholt zu haben, obwohl er nicht einwandfrei habe erkennen können, ob er sein Fahrzeug nach dem Überholvorgang in den Verkehr wieder einordnen könne, ohne andere Straßenbenützer zu gefährden oder zu behindern; 2) im Bereich de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §11 Abs1;StVO 1960 §16 Abs1 litc;StVO 1960 §38 Abs1 lita;StVO 1960 §38 Abs5;StVO 1960 §9 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte freie Beweiswürdigung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030012.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs2 litb;StVO 1960 §99 Abs3 lita idF 1971/274; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3161/80 E 15. Mai 1981 RS 3 Stammrechtssatz Auch auf die Fahrgeschwindigkeit der an einem Überholvorgang beteiligten Fahrzeug kann es im Einzelfall bei der Beurteilung der Frage, ob dem § 16 Abs 2 lit b StVO 1960 zuwider gehandelt wurde, ankommen. Etwa dann, wenn fraglich ist, ob... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 27. Juli 1992 wurde der Beschwerdeführer wegen am 25. Mai 1991 begangener Übertretungen der §§ 9 Abs. 1, 16 Abs. 2 lit. a, 16 Abs. 1 lit. c und 97 Abs. 5 StVO 1960 mit Geldstrafen von insgesamt S 1.800,-- bestraft und es wurde ihm weiters wegen Übertretung des § 82 Abs. 4 KFG 1967 eine Ermahnung gemäß § 21 VStG erteilt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die dagegen vom Beschwerdeführer erhobene Berufung als verspätet zurü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §63 Abs3;KFG 1967 §82 Abs4;StVO 1960 §16 Abs1 litc;StVO 1960 §16 Abs2 lita;StVO 1960 §9 Abs1;StVO 1960 §97 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/03/0061
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Einheitlichkeit der Leistung
Hangar, Luftfa... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 31. Juli 1990 um 09.25 Uhr einen Pkw auf der Mattseer Landesstraße aus Richtung Mattsee kommend in Fahrtrichtung Mattighofen gelenkt und bei Straßenkilometer 12,4 1) ein Fahrzeug überholt, obwohl andere Straßenbenützer gefährdet oder behindert werden konnten (der entgegenkommende Fahrzeuglenker habe auf das Bankett ausweichen müssen, um einen Zusammenstoß zu verhindern), u... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs1 lita;StVO 1960 §99 Abs3 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/03/0113 E 22. Februar 1989 RS 1 Stammrechtssatz Der nach § 99 Abs 3 lit a StVO iVm § 16 Abs 1 lit a StVO strafbare Tatbestand besteht darin, dass der Lenker eines Fahrzeuges einen Überholvorgang ungeachtet dessen, dass andere Straßenbenützer gefährdet oder behindert werden könnten, durchfü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs1 lita;StVO 1960 §16 Abs2 litb;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/07/03 90/03/0233 4 Stammrechtssatz Die Bestimmungen des § 16 Abs 1 lit a StVO und des § 16 Abs 2 lit b StVO schließen einander nicht aus; vielmehr ist für jeden Verstoß gegen diese beiden Bestimmungen eine eigene Stra... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs1 lita;StVO 1960 §16 Abs2 litb;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Bestimmung des § 16 Abs 1 lit a StVO kommt es nicht auf den Eintritt einer Gefährdung am Ende eines unerlaubten Überholvorganges, sondern auf ein bei Beginn des Überholvorganges (bzw was das Abbrechen eines Überholvorganges anlangt, während d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 12. Mai 1992 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, am 19. Mai 1989 zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem näher bezeichneten Tatort als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges eine Verwaltungsübertretung nach § 16 Abs. 1 lit. c StVO 1960 begangen zu haben, weshalb über sie eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt wurde. Gleichzeitig wurde das Strafverfahren hinsichtlich zweier weitere... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs1 litc;VStG §31 Abs3;ZustG §16 Abs1;ZustG §7;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992020202.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 30. Jänner 1991 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 14. Juni 1989 gegen 13,40 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der B 171 im Ortsgebiet von Kirchbichl - Oberndorf ca. bei km 13,6 in Richtung Wörgl gelenkt und dabei einen Überholvorgang durchgeführt, wodurch das entgegenkommende Fahrzeug zum Abbremsen und Auslenken auf das Bankett gezwungen worden sei, und dadurch eine Übertretung nach § ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs1 lita;StVO 1960 §99 Abs3 lita;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992030046.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 21. Jänner 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Gruppen A und B wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit im Sinne des § 66 Abs. 2 lit. f KFG 1967 vorübergehend auf die Dauer von zwölf Monaten, gerechnet ab Zustellung des Bescheides (das war der 28. Jänner 1991), entzogen. Mit dem nun angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 9. August 1991 wurde die Berufung des ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litf;StVO 1960 §16 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/24 91/11/0037 3 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH kann vom Vorliegen "besonders gefährlicher Verhältnisse" im Sinne des § 66 Abs 2 lit f KFG nur gesprochen werden, wenn zur Verletzung einer bestimmten Verwaltungsvorschrift, von dem an si... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 8. Februar 1991 um 17.33 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug in Jochberg auf der B 161 in der sogenannten "Nindlkurve", Straßenkilometer 19,9, in Fahrtrichtung Jochberg gelenkt und dabei entgegen den Bestimmungen des § 16 Abs. 2 lit. a StVO trotz des gekennzeichneten Überholverbotes einen Pkw überholt. Es wurde eine Geldstrafe (und eine Ersatzfreiheitsstr... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs1 litc;
Rechtssatz: Es entspricht der allgemeinen Erfahrung, daß bei dichtem Kolonnenverkehr zu Beginn eines Überholvorganges eine Behinderung anderer Fahrzeuge beim späteren Einordnen nicht ausgeschlossen werden kann (Hinweis E 1986/10/23 86/02/0097, VwSlg 12277 A/1986). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs1 litc;StVO 1960 §16 Abs2 lita;
Rechtssatz: Bei Auftauchen von Hindernissen, spätestens im Augenblick des Erkennens, daß sich der Überholvorgang nicht mehr rechtzeitig beenden läßt, ist der Überholende verpflichtet, das Überholmanöver abzubrechen und sich wieder hinter das Fahrzeug, das er überholen wollte, einzuordnen. European Cas... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von zwei Jahren von der Zustellung des die Entziehung erstmals verfügenden Mandatsbescheides der Bundespolizeidirektion Wiener Neustadt am 5. Februar 1991 an keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwaltungsgeri... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litf;StVO 1960 §16 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die Möglichkeit der Gefährdung anderer Straßenbenützer stellt ein Tatbestandselement einer Übertretung nach § 16 Abs 1 lita StVO dar. Sie allein vermag die im § 66 Abs 2 litf KFG geforderte besondere Rücksichtslosigkeit nicht zu begründen. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Mit den in einer gemeinsamen Ausfertigung im Instanzenzug ergangenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer hinsichtlich der Übertretungen der StVO von der Steiermärkischen Landesregierung und hinsichtlich der Übertretung des KFG vom Landeshauptmann von Steiermark schuldig erkannt, er habe am 9. November 1989 um 22.00 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Gemeindestraße "Grazerstraße" durch das Ortsgebiet von Gratkorn in südliche Richtung gelenkt und 1) in Höhe der Kreu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Dezember 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 19. Februar 1989 einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der B 146 in Fahrtrichtung Salzburg gelenkt und 1) um 16.40 Uhr bei Pruggern, Strkm. 33,5, das von einem Organ der Straßenaufsicht mit der Hand deutlich sichtbar gegebene Haltezeichen mißachtet, 2) um ca. 17.00 Uhr in Gleiming bei Strkm. 11,0 das von einem Organ der ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs1 litc;StVO 1960 §97 Abs5;VStG §25 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991030026.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs1 lita;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/03/0045 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/03/0274 E 20. November 1985 RS 1 Stammrechtssatz Die Verwaltungsvorschrift des § 16 Abs 1 lit a StVO stellt in Ansehung des Tatbestandsmerkmales "a... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 11. Juli 1990 um 7.40 Uhr einen Pkw auf der B 127 von Ottensheim Richtung Linz gelenkt und dabei im Gemeindegebiet von Puchenau zwischen Straßenkilometer 8,6 und 8,5 1. überholt, obwohl sie nicht einwandfrei habe erkennen können, ob sie ihr Fahrzeug nach dem Überholvorgang ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer wieder in den Verkehr würde einordnen kön... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs1 lita;StVO 1960 §99 Abs2 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0058 E 25. September 1986 RS 3 Stammrechtssatz Die besondere Rücksichtslosigkeit ist im Verhalten des Täters gegenüber den anderen Straßenbenützern begründet und liegt dann vor, wenn zu einem Tatbestand der Straßenverkehrsordnung, der eine mangelnde Rücksichtnahme gegenüber anderen Stra... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs1 lita;StVO 1960 §16 Abs1 litc;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Auch § 16 Abs 1 lit c StVO verlangt nicht, daß es zu einer konkreten Gefährdung oder Behinderung kommen muß (Hinweis E 13.4.1984, 84/02/0039). Es bedarf daher keiner Angabe im
Spruch: des Bescheides, welcher im Gegenverkehr fahrende Lenker durch das Üb... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 8. August 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 29. Juni 1988 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws 1) um 11.15.44 Uhr, auf der Inntal-Autobahn A 12, bei km 123,5, im Gemeindegebiet von Haiming, in Richtung Westen fahrend, die gesetzlich zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen um 24 km/h überschritten; 2) um 11.16.22 Uhr, auf der Inntal-Autobahn A 12, bei km 125,200, im Gemein... mehr lesen...