RS Vwgh 1992/5/19 92/11/0059

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Veröffentlicht am 19.05.1992
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs2 litf;
StVO 1960 §16 Abs1 lita;

Rechtssatz

Die Möglichkeit der Gefährdung anderer Straßenbenützer stellt ein Tatbestandselement einer Übertretung nach § 16 Abs 1 lita StVO dar. Sie allein vermag die im § 66 Abs 2 litf KFG geforderte besondere Rücksichtslosigkeit nicht zu begründen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992110059.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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