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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
KFG 1967 §66 Abs2 litf;Rechtssatz
Die Möglichkeit der Gefährdung anderer Straßenbenützer stellt ein Tatbestandselement einer Übertretung nach § 16 Abs 1 lita StVO dar. Sie allein vermag die im § 66 Abs 2 litf KFG geforderte besondere Rücksichtslosigkeit nicht zu begründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992110059.X02Im RIS seit
12.06.2001