Der Beschwerdeführer beantragte am 3. Juni 1994 die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung. Zum Nachweis verfügbarer Mittel zur Sicherung seines Lebensunterhaltes legte er eine Verpflichtungserklärung seiner Ehegattin sowie eine Bestätigung, wonach diese Karenzgeld von S 268,30 täglich beziehe, vor. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 4. September 1994 wurde dieser Antrag gemäß § 9 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufG) abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtete sich di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §7;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: Ist die Ehegattin des Bf von diesem mit der Einbringung einer Berufung gegen den erstinstanzlichen Bescheid beauftragt und bevollmächtigt worden und enthält die Berufung den Beisatz, wonach der Bf ersucht, Zustellungen an seine Ehegattin vorzunehmen, so erfolgt die Verfügung der Zuste... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §7;ZustG §9 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/19/2821
96/19/2822
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996192820.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 7. Mai 1996 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe als Zulassungsbesitzer dem am 16. November 1995 ordnungsgemäß zugestellten Verlangen des Magistrates vom 9. November 1995, innerhalb von zwei Wochen Auskunft darüber zu geben, wem er ein näher bezeichnetes Fahrzeug überlassen gehabt habe, das zu einer näher angegebenen Zeit in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone in Wien abgestellt war, nicht entsprochen. Der B... mehr lesen...
1.1. Mit Strafverfügung des Magistrates der Stadt Wien, dem Beschwerdeführer zugestellt am 16. September 1995, wurde dem Beschwerdeführer vorgeworfen, er habe das dem Kennzeichen nach näher bestimmte Fahrzeug am 9. Juni 1995 zu einer näher angeführten Zeit in Wien an einem näher bezeichneten Ort in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültig entwerteten Parkschein gesorgt zu haben; der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)39/06 Rechtshilfe Amtshilfe40/01 Verwaltungsverfahren49/08 Amtshilfe Zustellung von Schriftstücken90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art9 Abs1;KFG 1967 §103 Abs2 impl;ParkometerG Wr 1974 §1a;RechtshilfeAbk Deutschland 1990 Verwaltungssachen Art1 Abs2 Z1;Rechtsschutz Rechtshilfe Abgabensachen BRD 1955;VStG §2 Abs1;VStG §2 Abs2;VwRallg;Zu... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der nach dem Wr ParkometerG zu entrichtenden Abgabe handelt es sich um eine der in Art 1 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der BRD über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl 1955/249, erwähnten öffentlichen Abgaben, die von einer Gemeinde erhoben wird. Gemäß Art 1 Abs 2 Z 1 des Amtshilfevertrages und Rechtshilfevertrages in Verwaltungssachen, BGBl 1990/526, ist die Frage der Rechtmäßigkeit der Zustellung einer Lenkerauskunftsanfrage gemäß § 1a... mehr lesen...
Rechtssatz: Der strafbewehrte Auftrag zur Erteilung einer Lenkerauskunft ist ein mit Zwangsgewalt verbundener Hoheitsakt. Das völkerrechtliche Territorialitätsprinzip (welches als allgemein anerkannte Regel des Völkerrechts gem Art 9 Abs 1 B-VG Bestandteil des österreichischen Bundesrechts ist) erlaubt staatliche Hoheitsakte jedenfalls, wenn sie mit Zwangsgewalt verbunden sind, auf fremden Staatsgebiet grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Zustimmung oder Duldung des betroffenen Staates. ... mehr lesen...
Index: L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)39/06 Rechtshilfe Amtshilfe40/01 Verwaltungsverfahren49/08 Amtshilfe Zustellung von Schriftstücken90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art9 Abs1;KFG 1967 §103 Abs2 impl;ParkometerG Wr 1974 §1a;RechtshilfeAbk Deutschland 1990 Verwaltungssachen Art1 Abs2 Z1;Rechtsschutz Rechtshilfe Abgabensachen BRD 1955;VStG §2 Abs1;VStG §2 Abs2;VwRallg;Zu... mehr lesen...
Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid hat die Wiener Landesregierung einen "Antrag der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 20.1.1993 auf Rückersatz des gemäß Bescheid vom 20. Jänner 1993 von der Bezirkshauptmannschaft geleisteten Sozialhilfe" abgewiesen. Dabei stützte sich die belangte Behörde unter anderem auf § 44 Abs. 3 WSHG, wonach das Land (sc. Wien) zum Kostenersatz verpflichtet ist, wenn sich der Hilfesuchende während der letzten sechs Monate vor Gewährung der Hilfe mindes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §4;ZustG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/10/29 96/11/0137 1 Stammrechtssatz Ein Postfach ist keine Abgabestelle iSd § 4 ZustG. Die Zustellung behördlicher Erledigungen an ein Postfach darf nur in Ansehung der Aufforderung, eine Abgabestelle bekanntzugeben, erfolgen. Gleichwohl werden rechtswidrig erfolgte Zustellungen an ein Postfach im Hinblick auf da... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 16. Mai 1995 erkannte der Magistrat der Stadt Wien den Beschwerdeführer schuldig, ein näher bezeichnetes mehrspuriges Kraftfahrzeug am 14. Oktober 1994 um 12.56 Uhr in einer näher genannten gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt zu haben, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültig entwerteten Parkschein gesorgt zu haben, da der Parkschein fehlte. Demnach habe der Beschwerdeführer die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt. E... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;ZustG §7;
Rechtssatz: Die Bestimmung, daß der Empfänger von der Hinterlegung schriftlich zu verständigen ist, bedeutet, daß eine Hinterlegung ohne schriftliche Verständigung keine Rechtswirkungen entfaltet; diesfalls kommt allenfalls § 7 ZustG zur Anwendung, nicht hingegen die Sanierungswirkung des § 17 Abs 3 ZustG, weil diese den genannten Fehl... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wohnt in H, X-Straße. Mit Bescheid vom 18. Jänner 1996 verpflichtete die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse den Beschwerdeführer als Geschäftsführer einer GesmbH gemäß § 67 Abs. 10 ASVG einen Betrag von S 106.351,69 samt Verzugszinsen "unverzüglich nach Zustellung des Bescheides bei sonstigen Zwangsfolgen" zu bezahlen. Nach der Zustellverfügung sollte dieser Bescheid an den Beschwerdeführer an der Adresse "A, X-Straße 7" zugestellt werden. Nach dem aktenkundigen Rü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs1;ZustG §4;ZustG §7;
Rechtssatz: Eine Fehlbezeichnung der Abgabestelle (durch die unrichtige Bezeichnung der Postleitzahl und des Abgabeortes), welche infolge der gegebenen Verwechslungsmöglichkeit die Zustellung unwirksam macht, liegt solange nicht vor, als sowohl der Zustellversuch an der richtigen Abgabestelle als auch die Hinterlegung beim zuständigen Postam... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs1;ZustG §4;ZustG §7;
Rechtssatz: Die Fehlbezeichnung des Adressaten (oder seine nicht eindeutige Bezeichnung) schadet nur dann, wenn ein Empfänger, auf den die tatsächliche Bezeichnung paßt, auch wirklich existiert und daher eine Verwechslungsfähigkeit gegeben ist. Fehlt eine solche Verwechslungsfähigkeit, ist also völlig klar, daß die Zustellverfügung jene Pers... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;ZustG §7;ZustG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1995/06/27 94/04/0206 1 Stammrechtssatz In Ansehung der Zustellung eines Schriftstückes ist zwischen dem Empfänger im materiellen und jenem im formellen Sinn zu unterscheiden. Empfänger in der erstgenannten Bedeutung ist die Person, für die die behördliche Erledigung ihrem Inhalt nach bestimmt ist. Als E... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §32 Abs1;VStG §32 Abs2;ZustG §13 Abs1;ZustG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/10/11 95/03/0231 1 Stammrechtssatz Die unrichtige Bezeichnung des Besch als Empfänger durch Fortlassung des akademischen Grades kann, zumal kein Anhaltspunkt dafür vorliegt, daß sich eine andere Person des sonst gleichen Namens an derselben Anschrift aufgehalten hatte, mangels e... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwRallg;ZustG §13 Abs1;ZustG §4;ZustG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/02/0038 E 24. September 1987 RS 2 Stammrechtssatz Aus der Bezeichnung des "Empfängers" einer Sendung muss zweifelsfrei erkennbar sein, für wen sie bestimmt ist. Fehlt eine solche hinreichende Individualisierung, weil zufolge Namensgleichheit und identer Anschrift die ... mehr lesen...
1. Nach dem Antragsvorbringen wurde dem Vertreter des Antragstellers im Rahmen einer Akteneinsicht im fremdenpolizeilichen Büro der Bundespolizeidirektion Wien die unter einem angefochtene Erledigung des Bundesministers für Inneres ausgefolgt. Die Zustellverfügung dieses Schriftstückes habe den früheren Vertreter des nunmehrigen Antragstellers (und Beschwerdeführers) genannt. Von diesem früheren Vertreter habe der nunmehrige Vertreter des Antragstellers in Erfahrung bringen können, da... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;AVG §7;AVG §9 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/19/2947 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/02/0150 B 18. Mai 1988 RS 2 Stammrechtssatz Die Zustellung an eine Person, die zu Unrecht als Zustellungsbevollmächtigter der Partei angesehen wird, entsprechend der Zustellverfügung verm... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;VwGG §34 Abs1;ZustG §7;ZustG §9 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/19/2947 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/10/0167 B 16. Oktober 1989 RS 2 Stammrechtssatz Der Zustellung einer Erledigung an einen nichtausgewiesenen Vertreter als Empfänger kommt kei... mehr lesen...
Aufgrund des Beschwerdevorbringens und des vorgelegten bekämpften Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Der mit der zurückgewiesenen Vorstellung bekämpfte Bescheid des Gemeindevorstandes der Gemeinde Reith bei Seefeld vom 19. September 1996 wurde dem Beschwerdeführer am 24. September 1996 zugestellt und von seiner Ehegattin (Mitbewohner der Abgabestelle) übernommen. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer am 18. Oktober 1996 Vorstellung an die belangte Behö... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs5;ZustG §17 Abs3;ZustG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/24 92/03/0011 1
(darauf, wann der Empfänger das Schriftstück tatsächlich
erhält, kommt es nicht an; § 7 ZustG ist im Falle der
zulässigen und wirksamen Ersatzzustellung nicht anwendbar) Stammrechtssatz Aus § 16 Abs 5 ZustG ergibt sich, daß, auch wenn die Ersatzzustellung wegen Abwesenheit... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 3. Oktober 1994 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 5 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufG) abgewiesen. Der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. S, erhob gegen diesen Bescheid am 24. Oktober 1994 (Einlangen bei der erstinstanzlichen Behörde) Berufung. Mit seiner am 26. April 1995 bei der erstinstanzlichen Behörde eingelangten Eingabe teilte der Beschwerdeführer m... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §7;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: Wie sich aus dem Sinnzusammenhang des zweiten Satzes mit dem ersten Satz des § 9 Abs 1 ZustG ergibt, beziehen sich die Worte "geschieht dies nicht" in § 9 Abs 1 zweiter Satz ZustG auf das Unterbleiben der im ersten Satz angeordneten Bezeichnung des Zustellungsbevollmächtigten, was im Normalfall, der geregelt werden sollte, bedeutet, daß di... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 28. Juni 1996 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 22. Dezember 1995, betreffend Bescheidzustellung in einer Naturschutzangelegenheit, als unbegründet abgewiesen. Hiezu wurde im wesentlichen ausgeführt, die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel habe mit Bescheid vom 22. November 1993 das Ansuchen des Beschwerdeführers um nachträgl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs2;ZustG §16 Abs5;ZustG §7;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996100177.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Vor der Agrarbezirksbehörde Villach (AB) war ein mit "Beschluß" vom 20. Juli 1937 eingeleitetes Verfahren über die Einzelteilung und Zusammenlegung der Agrargemeinschaft "K. und R." anhängig, welches von der AB mit "Beschluß" vom 18. Juni 1943 auf Grund des § 73 des Kärntner Flurverfassungs-Landesgesetzes vom 7. Dezember 1935, LGBl. Nr. 7/1936, infolge gänzlicher Beendigung abgeschlossen worden war. Die in den Akten einliegende Ausfertigung dieser mit einer Rechtsmittelbelehrung verse... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §62;AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;ZustG §7;
Rechtssatz: Da auch eine bloße Kenntnis des Rechtsvorgängers der Partei von der Existenz des Bescheides die Wirkungen einer Zustellung dieses Bescheides an ihn nicht ersetzen kann (Hinweis EB E 29.6.1984, 83/02A/0555, VwSlg 11487 A/1984; E 24.9.1991, 90/05/0154; B 19.1.1995, 93/09/0410; E 15.12.1995, 95/11/0333... mehr lesen...