RS Vwgh 1997/6/3 97/08/0087

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Veröffentlicht am 03.06.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §4;
ZustG §7;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/10/29 96/11/0137 1

Stammrechtssatz

Ein Postfach ist keine Abgabestelle iSd § 4 ZustG. Die Zustellung behördlicher Erledigungen an ein Postfach darf nur in Ansehung der Aufforderung, eine Abgabestelle bekanntzugeben, erfolgen. Gleichwohl werden rechtswidrig erfolgte Zustellungen an ein Postfach im Hinblick auf das tatsächliche Zukommen der jeweiligen Sendungen rechtswirksam.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997080087.X04

Im RIS seit

13.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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