Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/10/29 96/11/0137 1Stammrechtssatz
Ein Postfach ist keine Abgabestelle iSd § 4 ZustG. Die Zustellung behördlicher Erledigungen an ein Postfach darf nur in Ansehung der Aufforderung, eine Abgabestelle bekanntzugeben, erfolgen. Gleichwohl werden rechtswidrig erfolgte Zustellungen an ein Postfach im Hinblick auf das tatsächliche Zukommen der jeweiligen Sendungen rechtswirksam.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997080087.X04Im RIS seit
13.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009